Aktuelle Urteile Bundesgerichtshofs

. Gefundene Dokumente: 16.432
DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
1. Auf die Revision des Generalbundesanwalts wird das Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 20. September 2017 a) im Schuldspruch dahin geändert, dass der Angeklagte eines Kriegsverbrechens gegen humanitäre Operationen in Tateinheit mit schwerer Freiheitsberaubung, Beihilfe zum erpresserischen Menschenraub und Beihilfe zur versuchten schweren räuberischen Erpressung in drei tateinheitlichen Fällen schuldig ist, b) im Strafausspruch aufgehoben; jedoch bleiben die zugehörigen Feststellungen...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 149/18
Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Hannover vom 29. November 2017 mit den Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine Strafkammer des Landgerichts Hildesheim zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 128/18
Der Senat beabsichtigt, die Revision der Klägerin durch einstimmigen Beschluss nach § 552a ZPO zurückzuweisen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. VIII ZR 287/17
Entscheidet das Amtsgericht im Scheidungsverbund über eine Familiensache der freiwilligen Gerichtsbarkeit (hier: Versorgungsausgleich) und verwirft das Beschwerdegericht die dagegen gerichtete Beschwerde wegen Versäumung der Beschwerdefrist als unzulässig, findet gegen den Verwerfungsbeschluss keine zulassungsfreie Rechtsbeschwerde statt (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 13. November 2013, XII ZB 414/13, FamRZ 2014, 109).
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XII ZB 37/18
Im Verfahren betreffend die Prüfung der Aufhebung einer Betreuung oder eines Einwilligungsvorbehalts ist dem Betroffenen unter den Voraussetzungen des § 276 FamFG jedenfalls dann ein Verfahrenspfleger zu bestellen, wenn das Gericht in nennenswerte neue Tatsachenermittlungen eintritt (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 29. Juni 2011, XII ZB 19/11, FamRZ 2011, 1577).
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XII ZB 180/18
1. Auf die Revisionen der Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Wuppertal vom 19. Januar 2018 jeweils im Strafausspruch aufgehoben, a) den Angeklagten K. betreffend, soweit gegen ihn im Fall sieben der Urteilsgründe eine Einzelfreiheitsstrafe von sechs Monaten verhängt worden ist; b) den Angeklagten A. betreffend, soweit gegen ihn im Fall sieben der Urteilsgründe eine Einzelfreiheitsstrafe von sechs Monaten und in den Fällen 30, 35, 40 und 41 der Urteilsgründe Einzelstrafen verhängt...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 252/18
1. Im Falle einer dem Mieter unrenoviert oder renovierungsbedürftig überlassenen Wohnung hält die formularvertragliche Überwälzung der nach der gesetzlichen Regelung (§ 535 Abs. 1 Satz 2 BGB) den Vermieter treffenden Verpflichtung zur Vornahme laufender Schönheitsreparaturen der Inhaltskontrolle am Maßstab des § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB nicht stand, sofern der Vermieter dem Mieter keinen angemessenen Ausgleich gewährt, der ihn so stellt, als habe der Vermieter ihm eine renovierte...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. VIII ZR 277/16
Für das Bestehen der Pflicht des Vermieters, die Wohnung gemäß § 535 Abs. 1 Satz 2 BGB zum vertragsgemäßen Gebrauch zu überlassen und sie fortlaufend in diesem Zustand zu erhalten, ist es unerheblich, ob der Mieter die Sache tatsächlich nutzt und ihn ein Mangel daher subjektiv beeinträchtigt.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. VIII ZR 99/17
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Koblenz vom 26. April 2017 wird verworfen. Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 449/17
Auf die Rechtsbeschwerde des Klägers wird der Beschluss der 1. Zivilkammer des Landgerichts Krefeld vom 8. Dezember 2017 aufgehoben. Die Sache wird zur erneuten Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen. Gerichtskosten für das Rechtsbeschwerdeverfahren werden nicht erhoben. Gegenstandswert der Rechtsbeschwerde: 1.778,46 €
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. VIII ZB 1/18
Auf die Rechtsbeschwerde des Beklagten wird der Beschluss der 6. Zivilkammer des Landgerichts Bonn vom 16. Februar 2018 im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als die Berufung des Beklagten verworfen worden ist. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens, an eine andere Kammer des Landgerichts zurückverwiesen. Von der Erhebung von Gerichtskosten für das Rechtsbeschwerdeverfahren wird abgesehen. Streitwert...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. VIII ZB 22/18
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Darmstadt vom 16. April 2018 im Ausspruch über die Einziehung des Wertes von Taterträgen aufgehoben. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. 2. Die weiter gehende Revision wird verworfen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 311/18
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Verden vom 30. August 2017, soweit es ihn betrifft, mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben, a) soweit er im Fall II. 4. der Urteilsgründe verurteilt worden ist, b) im Ausspruch über die Gesamtstrafe. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. 2. Die weitergehende Revision wird...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 205/18
Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Rostock vom 12. Dezember 2017 mit den Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere als Jugendschutzkammer tätige Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 172/18
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 23. Oktober 2017 - soweit es ihn betrifft - dahin geändert, dass a) im Fall IV. "II.4." ("Anrufblocker") der Urteilsgründe eine Freiheitsstrafe von einem Jahr festgesetzt wird, b) der Ausspruch über die Einziehung eines Geldbetrags in Höhe von 190.461,90 € entfällt. 2. Die weitergehende Revision wird verworfen. 3. Der Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 145/18
1. Auf die Revision des Angeklagten A. wird das Urteil des Landgerichts Mainz vom 14. August 2017, soweit es diesen Angeklagten betrifft, a) im Schuldspruch dahin geändert, dass der Angeklagte des bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in zwei tateinheitlichen Fällen in Tateinheit mit unerlaubtem Besitz zweier halbautomatischer Kurzwaffen und von Munition schuldig ist, b) im gesamten Strafausspruch mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben, c) im Ausspruch über die Einziehung des...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 615/17
Der Senat beabsichtigt, die Revision der Kläger durch einstimmigen Beschluss gemäß § 552a ZPO zurückzuweisen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. VIII ZR 188/16
1. Das Urteil des Landgerichts Darmstadt vom 1. Februar 2018 wird aufgehoben a) auf die Revision des Angeklagten M. S. aa) soweit es ihn betrifft im Strafausspruch mit den zugehörigen Feststellungen bb) im Ausspruch über die Einziehung von Betäubungsmitteln; b)auf die Revisionen der Angeklagten M. und I. S. im Ausspruch über die Einziehung des Wertes von Taterträgen mit den zugehörigen Feststellungen. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 231/18
Der Senat beabsichtigt, die Revision des Beklagten gemäß § 552 Abs. 1 ZPO als unzulässig zu verwerfen, soweit sie die Härteregelung nach § 574 BGB betrifft, und sie im Übrigen durch einstimmigen Beschluss nach § 552a ZPO zurückzuweisen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. VIII ZR 186/17