Aktuelle Urteile Bundesgerichtshofs

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GERICHT
JAHR
1. Bestehen nach dem Wortlaut der Verfügung, durch die die Berufungsbegründungsfrist verlängert worden ist, Unklarheiten und begründete Zweifel über den Umfang der Verlängerung, ist das Vertrauen des Mitteilungsempfängers in eine antragsgemäße Verlängerung nicht geschützt. 2. Bei Beantragung einer Fristverlängerung muss das hypothetische Ende der beantragten Fristverlängerung bei oder alsbald nach Einreichung des Verlängerungsantrags im Fristenkalender eingetragen, als vorläufig gekennzeichnet...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. VI ZB 6/13
Zur Zulässigkeit der Bildberichterstattung über die Teilnahme eines 11-jährigen Kindes an einer Sportveranstaltung.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. VI ZR 125/12
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 25. April 2012 verkündete Urteil des 5. Senats (Nichtigkeitssenats) des Bundespatentgerichts abgeändert. Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt. Von Rechts wegen
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. X ZR 89/12
1. Auf die Revision der Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Rostock vom 23. November 2012, soweit es sie betrifft, im Schuldspruch dahingehend abgeändert, dass die Angeklagte wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt ist. 2. Die weitergehende Revision wird verworfen. 3. Die Beschwerdeführerin hat die Kosten ihres Rechtsmittels zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 68/13
Ansprüche eines Verbrauchers gegen einen Reiseveranstalter aus einem Vertrag, in dem sich der Reiseveranstalter zur zeitweisen Überlassung eines in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union gelegenen und einem Dritten gehörenden Ferienhauses verpflichtet hat, können unabhängig vom Umfang der Nebenleistungen, die der Vertrag mit sich bringt, vor den Gerichten des Mitgliedstaats, in dessen Hoheitsgebiet der Reiseveranstalter seinen Sitz hat, oder vor dem Gericht des Ortes geltend gemacht...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. X ZR 88/12
Schließt eine Gesellschaft, die Genussscheine begeben hat, als abhängige Gesellschaft einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ab, sind die Genussscheinbedingungen an die neu geschaffene Lage dergestalt anzupassen, dass jedenfalls in den Fällen, in denen bei Abschluss des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages davon auszugehen ist, dass die abhängige Gesellschaft in der Zukunft bis zum Ende des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages ohne den Vertrag genügend Gewinn...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. II ZR 67/12
1. Dem Gerichtshof der Europäischen Union wird zur Auslegung der Richtlinie 2001/83/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. November 2001 zur Schaffung eines Gemeinschaftskodexes für Humanarzneimittel (ABl. EG Nr. L 311 vom 28. November 2001, S. 67 ff.) in der durch die Richtlinie 2004/27/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 zur Änderung der Richtlinie 2001/83/EG (ABl. EG Nr. L 136 vom 30. April 2004, S. 34 ff.) geltenden Fassung gemäß Art. 267 des Vertrags...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 437/12
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Rostock vom 9. November 2012 wird verworfen. Der Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels und die dem Nebenkläger dadurch entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen. Von Rechts wegen
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 54/13
Walzstraße 1. Lässt das Patentgericht in seinem gemäß § 83 Abs. 1 PatG erteilten Hinweis erkennen, dass es die Argumentation des Nichtigkeitsklägers in einem bestimmten Punkt für zutreffend erachtet, hat der Kläger in der Regel keine Veranlassung, zu diesem Punkt in erster Instanz weitere Angriffsmittel vorzutragen (Bestätigung von BGH, Urteil vom 28. August 2012, X ZR 99/11, BGHZ 194, 290 = GRUR 2012, 1236 Rn. 38 - Fahrzeugwechselstromgenerator). 2. Die erstmals in der Berufungsinstanz geltend...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. X ZR 21/12
Den Grundsätzen einer ordnungsgemäßen Verwaltung (§ 21 Abs. 3 WEG) genügt jedenfalls bei Vorliegen gravierender Mängel der Bausubstanz nur eine den allgemein anerkannten Stand der Technik sowie die Regeln der Baukunst beachtende Sanierung; da DIN-Normen die Vermutung in sich tragen, dass sie den Stand der allgemein anerkannten Regeln der Technik wiedergeben, sind solche Sanierungen grundsätzlich DIN-gerecht auszuführen.
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  2. Bundesgerichtshof
  3. V ZR 182/12
Der Eingangsbereich einer Wohnungseigentumsanlage kann mit einer Videokamera überwacht werden, wenn ein berechtigtes Überwachungsinteresse der Gemeinschaft das Interesse des einzelnen Wohnungseigentümers und von Dritten, deren Verhalten mitüberwacht wird, überwiegt und wenn die Ausgestaltung der Überwachung unter Berücksichtigung von § 6b BDSG inhaltlich und formell dem Schutzbedürfnis des Einzelnen ausreichend Rechnung trägt.
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  2. Bundesgerichtshof
  3. V ZR 220/12
I. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Kassel vom 15. Juni 2012 1. im Schuldspruch dahin geändert, dass der Angeklagte wegen Betrugs in zwei Fällen verurteilt und im Übrigen freigesprochen ist, 2. im Strafausspruch und im Ausspruch über den Verfall von Wertersatz mit den zugehörigen Feststellungen aufge-hoben. II. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des...
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  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 555/12
1. Das Therapieunterbringungsgesetz und Art. 316e Abs. 4 EGStGB sind verfassungsgemäß. 2. Die Therapieunterbringung ist nach § 13 Satz 1 ThUG von Amts wegen auch aufzuheben, wenn sie von Anfang an nicht hätte angeordnet werden dürfen.
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  2. Bundesgerichtshof
  3. V ZB 201/12
1. Die Revisionen der Angeklagten T. G. und F. G. gegen das Urteil des Landgerichts Dortmund vom 5. Juli 2012 werden verworfen. 2. Jeder Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels, die insoweit durch den Adhäsionsantrag entstandenen besonderen Kosten sowie die den jeweiligen Neben- und Adhäsionsklägern im Rechtsmittelverfahren entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen. Von Rechts wegen
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  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 109/13
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Halle vom 15. November 2012 wird verworfen. Der Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen. Von Rechts wegen
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  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 70/13
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 10. Januar 2012 verkündete Urteil des 4. Senats (Nichtigkeitssenats) des Bundespatentgerichts geändert: Das europäische Patent 1 234 620 wird mit Wirkung für das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland für nichtig erklärt. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Von Rechts wegen
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  2. Bundesgerichtshof
  3. X ZR 32/12
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Essen vom 22. November 2012 im gesamten Strafausspruch aufgehoben. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. 2. Die weiter gehende Revision wird verworfen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 151/13
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Köln vom 24. Oktober 2012 im Strafausspruch mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechts-mittels und die der Nebenklägerin G. dadurch entstandenen notwendigen Auslagen, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. 2. Die weitergehende Revision wird verworfen.
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  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 68/13
1. Der Antrag des Angeklagten auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Anbringung einer weiteren Verfahrensrüge wird zurückgewiesen. 2. Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Passau vom 23. November 2012 wird als unbegründet verworfen. 3. Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels und die den Nebenklägern im Revisionsverfahren entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 121/13
1. Auf die Revisionen der Angeklagten B. und A. wird das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 31. August 2012, auch soweit es die Mitangeklagten El B. und El J. betrifft, im Strafausspruch aufgehoben; jedoch bleiben die zugehörigen Feststellungen aufrechterhalten. 2. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsmittel, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. 3. Die weitergehenden Revisionen werden...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 14/13