Aktuelle Urteile Bundesgerichtshofs

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GERICHT
JAHR
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Magdeburg vom 4. Januar 2013 a) mit den Feststellungen aufgehoben, aa) in den Fällen II. 3 bis II. 6 der Urteilsgründe; das Verfahren wird insoweit eingestellt. Im Umfang der Einstellung werden die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Angeklagten der Staatskasse auferlegt, bb)im Ausspruch über die Gesamtstrafe, b) im Schuldspruch dahin abgeändert, dass der Angeklagte des unerlaubten Handeltreibens mit...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 192/13
Der Senat beabsichtigt, die Revision durch einstimmigen Beschluss gemäß § 552a ZPO zurückzuweisen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. VIII ZR 422/12
Der Anwendung des § 96 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG (§ 92a Abs. 1 Nr. 1 AuslG 1990) steht es nicht grundsätzlich entgegen, dass derjenige, der durch sein Handeln zugleich Falschangaben eines anderen unterstützt, bei isolierter Betrachtung als Täter einer Straftat nach § 95 Abs. 2 Nr. 2 AufenthG (§ 92 Abs. 2 Nr. 2 AuslG 1990) anzusehen wäre.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 130/13
1. Auf die Revisionen der Angeklagten B. R. und K. R. wird das Urteil des Landgerichts Potsdam vom 24. Juni 2011, soweit es sie betrifft, gemäß § 349 Abs. 4 StPO mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben. 2. Auf die Revision des Angeklagten B. wird das genannte Urteil gemäß § 349 Abs. 4 StPO a) mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben, soweit er im Fall 1 der Urteilsgründe verurteilt worden ist; b) im Schuldspruch dahingehend geändert, dass er im Fall 6 der Urteilsgründe der Beihilfe...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 309/12
Auf die Rechtsbeschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des 5. Senats für Familiensachen des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 14. Februar 2011 aufgehoben. Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens, an das Oberlandesgericht zurückverwiesen. Beschwerdewert: 5.316 €
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XII ZB 124/11
Die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss des 1. Zivilsenats des Kammergerichts vom 17. April 2012 wird auf Kosten der Antragstellerin zurückgewiesen. Beschwerdewert: 10.000 € (§ 30 Abs. 1 KostO i.V.m. § 30 Abs. 3 Satz 1 EGGVG)
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IV AR (VZ) 3/12
Eine formularmäßige Klausel in einem Wohnraummietvertrag, die den Mieter verpflichtet, sich anteilig an den Kosten zum Zeitpunkt der Beendigung des Mietverhältnisses noch nicht fälliger Schönheitsreparaturen zu beteiligen (Quotenabgeltungsklausel), und zur Berechnung der Abgeltungsbeträge folgende Regelung vorsieht: "Berechnungsgrundlage ist der Kostenvoranschlag eines vom Vermieter auszuwählenden Malerfachgeschäfts", ist gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unwirksam (Aufgabe von Senatsbeschluss...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. VIII ZR 285/12
Wird bei einem durch Vergleich titulierten Unterhalt der Abänderungsantrag des Unterhaltsverpflichteten durch gerichtliche Entscheidung in vollem Umfang zurückgewiesen, hindert die Rechtskraft dieser Entscheidung ein späteres Erhöhungsverlangen des Unterhaltsberechtigten nicht (im Anschluss an Senatsurteil vom 23. November 1994, XII ZR 168/93, FamRZ 1995, 221).
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  2. Bundesgerichtshof
  3. XII ZB 374/11
1. Eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hier: eines Gebrauchtwagenkaufvertrags), mit der die gesetzliche Verjährungsfrist für die Ansprüche des Käufers wegen eines Mangels der verkauften Sache abgekürzt wird, ist wegen Verstoßes gegen die Klauselverbote des § 309 Nr. 7 Buchst. a und b BGB insgesamt unwirksam, wenn die in diesen Klauselverboten bezeichneten Schadensersatzansprüche nicht von der Abkürzung der Verjährungsfrist ausgenommen werden (Bestätigung von BGH, Urteile vom 15....
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  2. Bundesgerichtshof
  3. VIII ZR 174/12
Die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss des 15. Zivilsenats - Familiensenat - des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 24. November 2011 wird auf Kosten der Beteiligten zu 3 (Deutsche Telekom AG) zurückgewiesen. Beschwerdewert: 1.000 €.
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  2. Bundesgerichtshof
  3. XII ZB 663/11
Den Versicherer trifft eine vertragliche Nebenpflicht, auf Verlangen seines Versicherungsnehmers mit einem von diesem umfassend bevollmächtigten Vertreter Schriftwechsel im Rahmen eines Versicherungsverhältnisses zu führen, es sei denn, dass dies dem Versicherer aus besonderen Umständen im Einzelfall unzumutbar ist.
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  2. Bundesgerichtshof
  3. IV ZR 165/12
1. Ein Vormund ist im Sinne des § 1909 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht bereits dann an der Besorgung einer Angelegenheit des Mündels verhindert, wenn er aufgrund fehlender Geschäftsgewandtheit oder mangelnder Sachkunde kein geeigneter Sachwalter seines Mündels ist. 2. Die Bestellung eines Rechtsanwalts zum Ergänzungspfleger für einen unbegleiteten minderjährigen Flüchtling zur Vertretung in ausländerrechtlichen Angelegenheiten einschließlich des Asylverfahrens ist auch dann unzulässig, wenn es dem...
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  2. Bundesgerichtshof
  3. XII ZB 530/11
Die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss des 6. Senats für Familiensachen des Oberlandesgerichts Hamm vom 13. Februar 2012 wird verworfen, soweit sie sich dagegen richtet, dass dem Mündel Verfahrenskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren versagt worden ist. Im Übrigen wird die Rechtsbeschwerde zurückgewiesen. Das Verfahren der Rechtsbeschwerde ist gerichtsgebührenfrei.
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  2. Bundesgerichtshof
  3. XII ZB 124/12
Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des 7. Zivilsenats des Pfälzischen Oberlandesgerichts Zweibrücken vom 7. Februar 2011 im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als zum Nachteil der Beklagten erkannt worden ist. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen. Von Rechts wegen
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  2. Bundesgerichtshof
  3. XI ZR 113/11
Unter Zurückweisung der als Anschlussrevision statthaften Revision der Klägerin wird auf die Revision der Beklagten das Urteil des 13. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Köln vom 9. März 2011 im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als zum Nachteil der Beklagten erkannt worden ist. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen. Von Rechts wegen
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  2. Bundesgerichtshof
  3. XI ZR 148/11
Bei einer unechten Abschnittsfinanzierung steht einem Verbraucher kein Widerrufsrecht nach den Vorschriften über Verbraucherdarlehensverträge gemäß § 495 Abs. 1, § 355 BGB zu, wenn nach Auslaufen der Zinsbindungsfrist mit der darlehensgebenden Bank lediglich neue Konditionen für die Zukunft vereinbart werden und die Konditionenanpassung entsprechend dem ursprünglich geschlossenen Darlehensvertrag vollzogen wird.
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  2. Bundesgerichtshof
  3. XI ZR 6/12
Die Revisionen der Staatsanwaltschaft gegen das Urteil des Landgerichts Berlin vom 14. Februar 2011 werden verworfen. Die Staatskasse trägt die Kosten der Rechtsmittel und die den Angeklagten insoweit entstandenen notwendigen Auslagen. – Von Rechts wegen –
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  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 551/11
Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Duisburg vom 4. Juni 2012, auch soweit es den Mitangeklagten A. betrifft, mit den Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
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  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 80/13
Die Gesellschaft ist im Sinn der Rechtsprechungsregeln zum Eigenkapitalersatzrecht überlassungsunwürdig, wenn ihr ein anderer als der Gesellschafter angesichts ihrer finanziellen Verhältnisse den Gegenstand nicht zur Nutzung als Mieter oder Pächter überlassen würde. Für die Bestimmung der Überlassungsunwürdigkeit ist die Bonität der Gesellschaft als Mieter oder Pächter entscheidend und nicht, ob der vereinbarte Miet- oder Pachtzins für den Vermieter oder Verpächter günstig ist.
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  2. Bundesgerichtshof
  3. II ZR 83/12
Die Revision gegen das Urteil des 5. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 13. Dezember 2011 wird auf Kosten der Beklagten zurückgewiesen. Von Rechts wegen
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  2. Bundesgerichtshof
  3. II ZR 2/12