Aktuelle Urteile Bundesgerichtshofs

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GERICHT
JAHR
Zur Insolvenzanfechtung gegenüber der kontoführenden Bank hinsichtlich der Umbuchung von Gutschriften vom Konto einer an einem Cash-Pool teilnehmenden Gesellschaft auf das Zielkonto des Cash-Pools und hinsichtlich der dort vorgenommenen Verrechnung, wenn alle am Cash-Pool teilnehmenden Gesellschaften Kreditnehmer des auf dem Zielkonto ausgereichten Kontokorrentkredits sind.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IX ZR 259/12
Auf die Revisionen der Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Lübeck vom 6. Juni 2012 nach § 349 Abs. 4 StPO aufgehoben. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsmittel, an eine andere Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 581/12
Zur rechtzeitigen Weiterleitung einer Rechtsmittelschrift durch das unzuständige Gericht.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XII ZB 394/12
Der Ausgleich der von einer Religionsgesellschaft arbeitsvertraglich zugesagten Versorgung nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen erfolgt grundsätzlich durch interne Teilung (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 23. Januar 2013, XII ZB 575/12, FamRZ 2013, 608).
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XII ZB 604/12
Auslegung der Übergangsvorschrift zum Gesetz zur bundesrechtlichen Umsetzung des Abstandsgebotes im Recht der Sicherungsverwahrung.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 48/13
Behält sich der Mieter bei der Annahme der Mietsache seine Rechte wegen eines Mangels vor, ist eine spätere Klage auf Zahlung von rückständiger Miete im Urkundenprozess nur dann statthaft, wenn unstreitig ist oder der Vermieter urkundlich beweisen kann, dass der Mieter trotz des erklärten Vorbehalts die Mietsache als Erfüllung angenommen hat.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XII ZR 50/12
1. Ein Ehegatte, der nicht Partei des Mietvertrages ist, ist nicht Dritter i.S.d. §§ 540, 553 BGB, solange es sich bei der von ihm bewohnten Wohnung um eine Ehewohnung handelt. 2. Eine Wohnung verliert ihre Eigenschaft als Ehewohnung nicht schon dadurch, dass der (mietende) Ehegatte die Wohnung dem anderen - ggf. auch für einen längeren Zeitraum - belassen hat bzw. diese nur noch sporadisch nutzt, sondern erst mit der endgültigen Nutzungsüberlassung.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XII ZR 143/11
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Bautzen vom 9. Oktober 2012 wird mit der Maßgabe verworfen, dass die Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung entfällt. Der Angeklagte hat die Kosten des Revisionsverfahrens zu tragen, jedoch wird die Gebühr um ein Achtel ermäßigt. Die gerichtlichen Auslagen und notwendigen Auslagen des Beschwerdeführers im Revisionsverfahren hat zu einem Achtel die Staatskasse zu tragen. Die den Nebenklägern im Revisionsverfahren...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 129/13
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Land-gerichts Bochum vom 9. Juli 2012, soweit es den Angeklagten betrifft, aufgehoben a) in den Fällen 1, 4 und 5 der Urteilsgründe und b) im gesamten Strafausspruch mit den zugehörigen Feststellungen mit Ausnahme der Feststellungen zum zu versteuernden Einkommen des Angeklagten im Fall 6 der Urteilsgründe. 2. In den Fällen 1, 4 und 5 der Urteilsgründe wird der Angeklagte freigesprochen. Insoweit fallen die ausscheidbaren Kosten des...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 6/13
Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Saarbrücken vom 24. Oktober 2012 im Gesamtstrafausspruch aufgehoben. Insoweit wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. Die weitergehende Revision wird verworfen. – Von Rechts wegen –
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 174/13
BKN 1. Die übrigen Aktionäre haben keinen Anspruch auf eine Gegenleistung, wenn ein Kontrollerwerber entgegen § 35 Abs. 2 WpÜG kein Pflichtangebot veröffentlicht. 2. Zinsen werden nach § 38 Nr. 2 WpÜG nur geschuldet, wenn und soweit ein Pflichtangebot - verspätet - veröffentlicht wird. 3. § 35 Abs. 2 WpÜG ist kein Schutzgesetz im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB.
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  2. Bundesgerichtshof
  3. II ZR 80/12
Zur Zulässigkeit eines satirisch gefärbten Fernsehbeitrags über das Streitgespräch eines Journalisten mit einer Teilnehmerin an einer Mahnwache im Hinblick auf das Recht am eigenen Bild und am eigenen Wort.
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  2. Bundesgerichtshof
  3. VI ZR 209/12
1. Bei Ansprüchen aus § 831 Abs. 1 BGB ist § 4 Halbsatz 2 HPflG nicht entsprechend anwendbar. 2. Im Rahmen der Betriebsgefahr, die sich der Halter eines Kraftfahrzeugs entgegenhalten lassen muss, wenn er Ersatz seines Unfallschadens nach § 823 Abs. 1 BGB verlangt, ist als ein die allgemeine Betriebsgefahr erhöhender Umstand auch das für den Unfall mitursächliche haftungsrelevante Verhalten des Fahrers zu berücksichtigen.
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  2. Bundesgerichtshof
  3. VI ZR 150/12
Zur Aussetzung eines Verfahrens nach dem Gesetz über das Verfahren bei der Errichtung und Verteilung eines Fonds zur Beschränkung der Haftung in der See- und Binnenschifffahrt (SVertO) gemäß § 148 ZPO.
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  2. Bundesgerichtshof
  3. VI ZB 31/12
Wird die Kapitalerhöhung durch die Erhöhung des Nennbetrags eines bereits bestehenden Geschäftsanteils ausgeführt, ist ein Viertel des Erhöhungsbetrags auch dann vor der Anmeldung einzuzahlen, wenn zum Zeitpunkt des Kapitalerhöhungsbeschlusses durch Einzahlungen auf den bestehenden Geschäftsanteil der nach Aufstockung erhöhte Nennbetrag zu einem Viertel gedeckt ist.
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  2. Bundesgerichtshof
  3. II ZB 25/12
Die Nichtzulassungsbeschwerde der Klägerin gegen das Urteil des 4. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Karlsruhe in Freiburg vom 3. November 2011 wird zurückgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Streitwert: 38.471,09 €
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  2. Bundesgerichtshof
  3. II ZR 245/11
Dass sich die Eigenschaft des Organs oder des Beauftragten bei der Tat des § 266a StGB auf eine ausländische Gesellschaft bezieht, steht einer Einordnung als Täter nach § 14 Abs. 1 Nr. 1 StGB oder § 14 Abs. 2 StGB nicht entgegen.
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  2. Bundesgerichtshof
  3. II ZR 389/12
1. Die Revisionen der Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts München II vom 17. Oktober 2012 werden verworfen. Die Angeklagten haben jeweils die Kosten ihres Rechtsmittels zu tragen. 2. a) Auf die Revision der Staatsanwaltschaft wird das vorbezeichnete Urteil, soweit es den Angeklagten V. betrifft, im Strafausspruch aufgehoben; die weitergehende Revision wird verworfen. b) Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des...
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  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 86/13
Die Revision der Staatsanwaltschaft gegen das Urteil des Landgerichts Kiel vom 1. November 2012 wird verworfen. Die Kosten des Rechtsmittels und die dem Angeklagten hier-durch entstandenen notwendigen Auslagen trägt die Staatskasse. - Von Rechts wegen -
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  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 124/13
Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Görlitz vom 27. November 2012 gemäß § 349 Abs. 4 StPO mit den Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine allgemeine Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 191/13