Aktuelle Urteile Bundesgerichtshofs

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GERICHT
JAHR
Die Revisionen gegen das Urteil des 13. Zivilsenats des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg vom 7. September 2012 werden auf Kosten der Beklagten zurückgewiesen. Von Rechts wegen
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. VI ZR 411/12
Hat der Insolvenzverwalter durch Vorlage einer Handelsbilanz und den Vortrag, dass keine stillen Reserven sowie aus der Bilanz nicht ersichtlichen Vermögenswerte vorhanden sind, die Überschuldung einer GmbH dargelegt, genügt der wegen Zahlungen nach Insolvenzreife in Anspruch genommene Geschäftsführer seiner sekundären Darlegungslast nicht, wenn er lediglich von der Handelsbilanz abweichende Werte behauptet. Der in Anspruch genommene Geschäftsführer hat vielmehr substantiiert zu etwaigen...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. II ZR 229/11
Dem von einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts erhobenen Zahlungsbegehren kann der in Anspruch genommene Schuldner ausnahmsweise einen ihm gegen die Gesellschafter zustehenden Schadensersatzanspruch entgegenhalten, wenn die Berufung der Gesellschaft auf ihre Eigenständigkeit gegen Treu und Glauben verstößt.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. II ZR 150/12
Die Revisionen gegen das Urteil des 13. Zivilsenats des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg vom 22. Juni 2012 werden auf Kosten der Beklagten mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Verurteilung zur Zahlung nur Zug-um-Zug gegen Abtretung der Rechte aus den erworbenen Beteiligungen Nr. ...; Nr. ... und Nr. ... an der L. AG bzw. aus der entsprechenden Anmeldung der Forderungen zur Insolvenztabelle erfolgt. Von Rechts wegen
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. VI ZR 344/12
Wird eine im Bereich einer Autobahn befindliche Baustellenabsicherungsanlage durch ein Kraftfahrzeug beschädigt, kann dem Unternehmer, der die Anlage im Auftrag der zuständigen Behörde errichtet hat, ein Anspruch auf Ersatz des entstandenen Schadens in Höhe des Werklohns zustehen, den ein gewerblicher Betrieb für eine Reparatur in vergleichbaren Fällen üblicherweise verlangen kann.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. VI ZR 363/12
Die Beantragung eines Mahn- und eines Vollstreckungsbescheides im automatisierten Mahnverfahren auf der Grundlage einer fingierten, tatsächlich nicht bestehenden Forderung stellt eine Verwendung unrichtiger Daten im Sinne des § 263a Abs. 1, 2. Var. StGB dar.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 292/13
Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Köln vom 15. März 2013 mit den Feststellungen aufgehoben, soweit er verurteilt wurde. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere als Schwurgericht zuständige Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 379/13
Auf die Revision des Klägers wird der Beschluss des 7. Zivilsenats des Oberlandesgerichts München vom 19. September 2012 im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als die Berufung des Klägers mit den Hauptanträgen (Berufungsanträge zu 1 und 2) zurückgewiesen worden ist. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen. Von Rechts wegen
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. II ZR 320/12
Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 20. Februar 2013 mit den Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 498/13
Die Revisionen gegen das Urteil des 11. Zivilsenats des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg vom 5. Dezember 2012 werden auf Kosten der Beklagten zurückgewiesen. Von Rechts wegen
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. VI ZR 13/13
Eine vor Insolvenzeröffnung bestehende Aufrechnungslage zwischen rückständigen Gehaltsansprüchen des Geschäftsführers und dem gegen ihn bestehenden Anspruch aus § 64 Satz 1 GmbHG ist nicht nach § 94 InsO geschützt, wenn die Aufrechnungslage durch eine anfechtbare Rechtshandlung erworben wurde.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. II ZR 18/12
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Essen vom 7. Juni 2013 im Ausspruch über die Gesamtstrafe mit den zugehörigen Feststellungen mit der Maßgabe aufgehoben, dass eine nachträgliche gerichtliche Entscheidung über die Gesamtstrafe nach §§ 460, 462 StPO zu treffen ist. 2. Die weiter gehende Revision wird verworfen. 3. Die Entscheidung über die Kosten des Rechtsmittels bleibt dem für das Nachverfahren gemäß §§ 460, 462 StPO zuständigen Gericht vorbehalten.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 464/13
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 14. Juni 2013 im Strafausspruch aufgehoben; jedoch bleiben die getroffenen Feststellungen aufrecht erhalten. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. 2. Die weitergehende Revision wird als unbegründet verworfen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 494/13
Die Revision des Angeklagten und Beschuldigten gegen das Urteil des Landgerichts Freiburg vom 4. Juli 2013 wird als unbegründet verworfen (§ 349 Abs. 2 StPO). Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 594/13
Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin werden der Beschluss des 2. Senats des Sächsischen Anwaltsgerichtshofs vom 20. Januar 2012 und die Widerrufsverfügung der Antragsgegnerin vom 19. März 2009 aufgehoben. Die Antragsgegnerin hat die Kosten beider Rechtszüge zu tragen und der Antragstellerin die ihr entstandenen notwendigen außergerichtlichen Auslagen zu erstatten. Der Geschäftswert wird für das Beschwerdeverfahren auf 50.000 € festgesetzt.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. AnwZ (B) 3/13
1. Die Pflicht des Nachbarn, einen Überbau zu dulden, kann nach einem Eigengrenzüberbau Inhalt einer Grunddienstbarkeit sein, um mögliche künftige Streitigkeiten über das Eigentum an dem Bauwerk und über die Duldungspflicht des Nachbarn auszuschließen. 2. Aus der Pflicht des Nachbarn, einen Garagenüberbau zu dulden, ergibt sich nicht zugleich das Recht des Eigentümers zur Nutzung der (teilweise) auf dem Grundstück des Nachbarn belegenen Garagenzufahrt.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. V ZR 24/13
Hat ein Steuerberater durch Übersendung einer Abschrift eines auftragswidrig nicht eingelegten Einspruchs den Anschein erweckt, der Steuerbescheid, der angefochten werden sollte, sei nicht in Bestandskraft erwachsen, kann er sich bis zur Aufdeckung seines Fehlers und des eingetretenen Schadens auch dann nicht auf die eingetretene Verjährung des gegen ihn gerichteten Haftungsanspruchs berufen, wenn ihm ein vorsätzliches Handeln nicht nachgewiesen werden kann.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IX ZR 215/12
Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil der 21. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld vom 12. Dezember 2012 wird auf Kosten der Beklagten als unzulässig verworfen. Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens beträgt 5.000 €.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. V ZR 28/13
Der Lauf der Frist für die Einlegung der sofortigen Beschwerde gegen einen die Vergütung festsetzenden Beschluss ist nach Veröffentlichung des Beschlusses im Internet und der dadurch nach § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO bewirkten Zustellung nach § 187 Abs. 2, § 188 Abs. 2 Fall 2 BGB zu berechnen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IX ZB 101/11
Die Beschwerden der Parteien gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des 9. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Dresden vom 30. Oktober 2012 werden als unzulässig verworfen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden gegeneinander aufgehoben. Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens beträgt 20.000 €.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. V ZR 252/12