Aktuelle Urteile Bundesgerichtshofs

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GERICHT
JAHR
1. Die vorbehaltlose Ausübung einer Verlängerungsoption durch den Mieter führt nicht gemäß oder entsprechend § 536b BGB dazu, dass der Mieter für die Zukunft mit seinen Rechten aus §§ 536, 536a BGB ausgeschlossen ist (Abgrenzung zu BGH Urteil vom 13. Juli 1970, VIII ZR 230/68, NJW 1970, 1740). 2. Nachträgliche Änderungen der Miethöhe (hier: einvernehmliche Erhöhung der Betriebskostenvorauszahlung) können für sich genommen die entsprechende Anwendung des § 536b BGB ebenfalls nicht rechtfertigen;...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XII ZR 15/12
Die Revision der Klägerseite gegen das Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts - 9. Zivilsenat - vom 16. Oktober 2012 wird als unzulässig verworfen, soweit sie sich gegen die Verneinung eines Schadensersatzanspruchs und die Abweisung des Hilfsantrags richtet. Im Übrigen sowie im Kostenpunkt wird das Berufungsurteil auf die Revision aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen. Der...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IV ZR 331/14
1. Die im Rahmen eines Wechselmodells von einem Elternteil geleistete Kinderbetreuung kann nicht zur Befreiung von seiner Barunterhaltspflicht führen. 2. Im Fall des Wechselmodells haben beide Elternteile für den Barunterhalt einzustehen. Der Unterhaltsbedarf bemisst sich nach dem beiderseitigen Einkommen der Eltern und umfasst außerdem die infolge des Wechselmodells entstehenden Mehrkosten (vor allem Wohn- und Fahrtkosten). 3. Ob ein Elternteil die Hauptverantwortung für ein Kind trägt und...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XII ZB 599/13
Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des 1. Zivilsenats des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Bremen vom 13. Februar 2013 - 1 U 6/08 - wird zurückgewiesen. Ein Revisionszulassungsgrund gemäß § 543 Abs. 2 Satz 1 ZPO lässt sich der Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde nicht entnehmen. Insbesondere ist entgegen der Auffassung der Beschwerde ein Revisionsverfahren nicht notwendig, weil eine Vorlage der Sache an den Gerichtshof der Europäischen Union...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. III ZR 83/13
Die Revisionen der Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Berlin vom 23. Oktober 2013 werden mit der Maßgabe als unbegründet verworfen, dass die Verurteilung wegen tateinheitlich begangener gemeinschaftlicher Steuerhinterziehung entfällt. Jeder Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 267/14
Die Rechtsbeschwerde des Klägers gegen den Beschluss des 10. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 21. November 2013 wird auf seine Kosten als unzulässig verworfen. Wert des Beschwerdeverfahrens: 26.402,75 €
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. II ZB 25/13
1. Die allabendliche Ausgangskontrolle fristgebundener Anwaltsschriftsätze mittels Abgleichs mit dem Fristenkalender dient nicht allein dazu, zu überprüfen, ob sich aus den Eintragungen noch unerledigt gebliebene Fristsachen ergeben. Sie soll vielmehr auch gewährleisten, festzustellen, ob möglicherweise in einer bereits als erledigt vermerkten Fristsache die fristwahrende Handlung noch aussteht (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 2. März 2000, V ZB 1/00, NJW 2000, 1957 unter II mwN). 2. Zu...
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  2. Bundesgerichtshof
  3. VIII ZB 38/14
Wird ein mit der Geschäftsführung beauftragter, am Gesellschaftsvermögen aber nicht beteiligter Gesellschafter einer Personen- oder Personenhandelsgesellschaft (hier: eine Komplementär-GmbH) aus der Gesellschaft ausgeschlossen, richtet sich das der Bewertung nach §§ 3 ff. ZPO zugrunde zu legende wirtschaftliche Interesse dieses Gesellschafters an der Nichtigerklärung des Ausschließungsbeschlusses der Gesellschaft nach dem Wert der ihm nach den vertraglichen Vereinbarungen zustehenden...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. II ZB 15/13
1. Auf die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Berlin vom 23. Mai 2013 wird a) das Verfahren eingestellt, soweit der Angeklagte in den Fällen II.1.a und II.6.a der Urteilsgründe wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr verurteilt ist; im Umfang der Einstellung fallen die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Angeklagten der Staatskasse zur Last; b) das vorbezeichnete Urteil aa) im Fall II.9.a der Urteilsgründe im Schuldspruch dahin geändert,...
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  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 200/14
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Erfurt vom 28. März 2014 im Strafausspruch mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben. 2. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. 3. Die weitergehende Revision wird als unbegründet verworfen.
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  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 300/14
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Augsburg vom 12. Dezember 2013, soweit es ihn betrifft, im Rechtsfolgenausspruch dahingehend abgeändert, dass die Anordnung der Maßregel entfällt. 2. Die weitergehende Revision wird verworfen. 3. Der Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen. Von Rechts wegen
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  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 233/14
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Passau vom 3. Juni 2014, auch soweit es den Mitangeklagten E. W. betrifft, im Ausspruch über die Einziehung aufgehoben. 2. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Jugendkammer des Landgerichts zurückverwiesen. 3. Die weitergehende Revision des Angeklagten wird verworfen.
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  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 474/14
Der Senat beabsichtigt, die Revision der Klägerin gegen das Urteil der Zivilkammer 2 des Landgerichts Stendal vom 8. Mai 2014 durch Beschluss nach § 552a ZPO zurückzuweisen. Die Parteien erhalten Gelegenheit zur Stellungnahme binnen vier Wochen. Der Streitwert wird auf 882,35 € festgesetzt.
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  2. Bundesgerichtshof
  3. IV ZR 230/14
Auf die Revision der Generalstaatsanwaltschaft Hamm wird das Urteil des 2. Senats des Anwaltsgerichtshofs des Landes Nordrhein-Westfalen vom 7. Februar 2014 mit den Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an einen anderen Senat des Anwaltsgerichtshofs zurückverwiesen. Von Rechts wegen
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  2. Bundesgerichtshof
  3. AnwSt (R) 5/14
Die Berufung gegen das Urteil des 1. Senats des Niedersächsischen Anwaltsgerichtshofs vom 24. Juni 2013 wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen. Der Wert des Berufungsverfahrens wird auf 5.000 € festgesetzt.
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  2. Bundesgerichtshof
  3. AnwZ (Brfg) 72/13
Auf die Revision der Generalstaatsanwaltschaft Hamm wird das Urteil des 2. Senats des Anwaltsgerichtshofs des Landes Nordrhein-Westfalen vom 10. Januar 2014 mit den Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an einen anderen Senat des Anwaltsgerichtshofs zurückverwiesen. Von Rechts wegen
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. AnwSt (R) 4/14
Die Mitwirkung der Richterin am Bundesgerichtshof Prof. Dr. S. begründet keine Besorgnis der Befangenheit.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. V ZB 196/13
Auf die Revision des Klägers wird das Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Augsburg vom 4. Februar 2014 im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als zum Nachteil des Klägers entschieden worden ist. Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsrechtszugs, an das Berufungsgericht zurückverwiesen. Von Rechts wegen
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. III ZR 71/14
Vereinbarungen, in denen für Klagen eines Verbrauchers aus Haustürgeschäften ein von § 29c Abs. 1 Satz 1 ZPO abweichender Gerichtsstand bestimmt wird, sind nach § 29c Abs. 3 ZPO unzulässig.
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  2. Bundesgerichtshof
  3. III ZR 474/13
1. Der Begriff der Anlagevermittlung ist in § 2 Abs. 3 Nr. 4 WpHG und § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 1 KWG inhaltlich gleich zu verstehen. Er unterscheidet sich von demjenigen des bürgerlichen Rechts. 2. Anlagevermittlung nach dem Gesetz über das Kreditwesen und nach dem Wertpapierhandelsgesetz ist jede final auf den Abschluss von Geschäften über die Anschaffung und die Veräußerung von Finanzinstrumenten gerichtete Tätigkeit (im Anschluss an Senatsurteil vom 5. Dezember 2013, III ZR 73/12, NJW-RR 2014,...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. III ZR 493/13