Aktuelle Urteile Bundesgerichtshofs

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GERICHT
JAHR
Flugkosten 1. Bei der Frage, ob zu den erstattungsfähigen Reisekosten eines Rechtsanwalts zur Terminswahrnehmung die Kosten einer Flugreise zählen, ist die Zeitersparnis gegenüber anderen Beförderungsmitteln zu berücksichtigen. 2. Die Kosten der Einschaltung eines Unterbevollmächtigten zur Terminswahrnehmung sind bis 110% der fiktiven Reisekosten des Hauptbevollmächtigten zur Terminswahrnehmung erstattungsfähig.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. I ZB 38/14
Auf die Revisionen der Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Essen vom 18. Juli 2013, soweit es sie betrifft, im Ausspruch über das Absehen von Verfallsanordnungen nach § 111i Abs. 2 StPO mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsmittel, an eine andere Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. Die weiter gehenden Revisionen werden verworfen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 290/14
Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Bielefeld vom 22. April 2014 mit den Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere als Schwurgericht zuständige Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 416/14
1. Auf die Revisionen der Angeklagten K. und N. wird das Urteil des Landgerichts Köln vom 30. Juni 2014, soweit es sie betrifft, im Strafausspruch mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben. 2. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsmittel, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. 3. Die weiter gehenden Revisionen der Angeklagten werden verworfen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 419/14
1. Auf die Revision der Staatsanwaltschaft wird das Urteil des Landgerichts Amberg vom 24. Februar 2014 mit den Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten dieses Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. 2. Die Revision des Angeklagten gegen das vorbezeichnete Urteil wird verworfen. Der Angeklagte hat die Kosten seines Rechtsmittels und die der Nebenklägerin dadurch im Revisionsverfahren entstandenen...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 327/14
Die Rechtsbeschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des 8. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 23. Juli 2013 - 8 Sch 2/12 - wird auf ihre Kosten als unzulässig verworfen, weil weder die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat noch die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts erfordert (§ 574 Abs. 2 ZPO). Beschwerdewert: 30 Mio. € (§ 39 Abs. 2 GKG)
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  2. Bundesgerichtshof
  3. III ZB 75/13
Die in § 2 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 1 VVG a.F. geregelte Freiheit vom Leistungsversprechen einer Rückwärtsversicherung setzt - ebenso wie eine für rückwirkenden Versicherungsschutz vertraglich vereinbarte Klausel "frei von bekannten Verstößen" - positive Kenntnis des Versicherungsnehmers davon voraus, dass bereits ein Versicherungsfall eingetreten oder ein ihn begründender Pflichtenverstoß geschehen ist. Deren Feststellung kann nicht durch die Erwägung ersetzt werden, der Versicherungsnehmer habe...
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  2. Bundesgerichtshof
  3. IV ZR 8/13
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 27. Mai 2014 wird als unbegründet verworfen, da die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigung keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben hat (§ 349 Abs. 2 StPO). Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels und die der Nebenklägerin im Revisionsverfahren entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen. Ergänzend bemerkt der Senat: Der Schuldspruch der besonders schweren...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 503/14
Der Vorsorgebevollmächtigte ist nicht berechtigt, im eigenen Namen gegen einen die Betreuung anordnenden Beschluss Beschwerde einzulegen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XII ZB 117/14
Es steht den Mietvertragsparteien im Wohnraummietrecht frei, anstelle eines konkreten Umlageschlüssels ein einseitiges Leistungsbestimmungsrecht nach billigem Ermessen des Vermieters zu vereinbaren, da die Regelung in § 556a Abs. 1 Satz 1 BGB abdingbar ist.
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  2. Bundesgerichtshof
  3. VIII ZR 257/13
1. Die Revisionen der Staatsanwaltschaft und der Nebenklägerin gegen das Urteil des Landgerichts München II vom 20. März 2014 werden verworfen. 2. Die Kosten der Revision der Staatsanwaltschaft sowie die dem Angeklagten dadurch und durch die Revision der Nebenklägerin entstandenen notwendigen Auslagen werden der Staatskasse auferlegt. Die Nebenklägerin trägt die Kosten ihres Rechtsmittels. Die im Revisionsverfahren entstandenen gerichtlichen Auslagen tragen die Staatskasse und die Nebenklägerin...
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  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 394/14
Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Detmold vom 13. März 2014 mit den Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere als Jugendschutzkammer zuständige Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
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  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 385/14
Die Einrede der Verjährung ist im Festsetzungsverfahren vom Rechtspfleger zu berücksichtigen. Dabei hat er nicht nur zu prüfen, ob der Anspruch verjährt ist, sondern auch, ob die Einrede gegebenenfalls treuwidrig erfolgt und ihr damit § 242 BGB entgegensteht (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 11. April 2012, XII ZB 459/10, FamRZ 2012, 1051).
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  2. Bundesgerichtshof
  3. XII ZB 186/13
Der Verwaltungsbefugnis des Testamentsvollstreckers unterliegt - vorbehaltlich einer abweichenden Bestimmung durch den Erblasser - auch ein in den Nachlass fallender Pflichtteilsanspruch.
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  2. Bundesgerichtshof
  3. IV ZR 104/14
Mit der Einreichung einer unbedingt zu erhebenden Klage zusammen mit einem (vollständigen) Prozesskostenhilfeantrag hat der Kläger alles ihm Zumutbare getan, um eine alsbaldige Zustellung der Klageschrift zu ermöglichen. Eine Nachfrage wegen einer ausbleibenden Gerichtskostenanforderung ist bei dieser Fallgestaltung entbehrlich, weil der Kläger darauf vertrauen darf, dass vor einer etwaigen Gerichtskostenanforderung über sein Prozesskostenhilfegesuch befunden wird (Abgrenzung zu BGH, Urteil vom...
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  2. Bundesgerichtshof
  3. III ZR 559/13
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Halle vom 23. Januar 2014 wird mit der Maßgabe verworfen, dass die Maßregel entfällt. Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 358/14
Für die Entscheidung über den Widerruf der zur Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafe aus dem Urteil des Amtsgerichts Oschatz vom 5. April 2011 - Ds 253 Js 4109/11 ist die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Gera zuständig.
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  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 ARs 388/14
1. Die Bestimmung in § 14 (3) ARB 75, wonach der Versicherungsfall bereits als eingetreten gilt, wenn ein Dritter begonnen hat oder begonnen haben soll, gegen Rechtspflichten oder Rechtsvorschriften zu verstoßen, und bei mehreren Verstößen der erste adäquat-ursächliche maßgeblich sein soll, bedarf der einschränkenden Auslegung. 2. Der Gesetzes- oder Pflichtenverstoß eines Dritten, mag er auch die spätere Rechtsverfolgung des Versicherungsnehmers adäquat-kausal begründen, kann nur dann den...
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  2. Bundesgerichtshof
  3. IV ZR 22/13
1. Auf die Revision der Staatsanwaltschaft wird das Urteil des Landgerichts Würzburg vom 24. Januar 2014 mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben a) im Ausspruch über die Gesamtstrafe und b) hinsichtlich Ziffer 3. (Anrechnungsentscheidung). 2. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. Von Rechts wegen
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  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 299/14
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Darmstadt vom 10. Februar 2014 mit den Feststellungen aufgehoben. 2. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 186/14