Die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss der 4. Zivilkammer des Landgerichts Wiesbaden vom 5. Mai 2014 wird zurückgewiesen. Der Gegenstandswert des Rechtsbeschwerdeverfahrens beträgt 294.000 € für die Gerichtskosten, 147.635,53 € für die Vertretung der Beteiligten zu 1, 13.087,28 € für die Vertretung der Beteiligten zu 2, 42.948,52 € für die Vertretung der Beteiligten zu 3, 100.000 € für die Vertretung der Beteiligten zu 4 und 396.000 € für die Vertretung des Beteiligten zu 5.