1. Auf die Revisionen der Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Bielefeld vom 22. Dezember 2017 aufgehoben, a) soweit es den Angeklagten D. betrifft, mit den Feststellungen, b) soweit es den Angeklagten K. betrifft, im Ausspruch über die Höhe des Tagessatzes mit den zugehörigen Feststellungen und insoweit, als eine Entscheidung über die Bewilligung von Zahlungserleichterungen (§ 42 StGB) nicht getroffen worden ist. Im Umfang der Aufhebungen wird die Sache zu neuer Verhandlung und...