Aktuelle Urteile Bundesgerichtshofs

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GERICHT
JAHR
Im Rechtsstreit über eine Prämienanpassung in der Krankenversicherung gemäß § 203 Abs. 2 Satz 1 VVG ist die Unabhängigkeit des zustimmenden Treuhänders von den Zivilgerichten nicht gesondert zu überprüfen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IV ZR 255/17
1. Auf die Revision des Angeklagten S. wird das Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 28. Juni 2018, soweit es ihn betrifft, a) im Fall II. 2. der Urteilsgründe (Tat vom 28. September 2017), b) im Ausspruch über die Gesamtstrafe und c) in der Einziehungsentscheidung mit den jeweils zugehörigen Feststellungen aufgehoben. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 516/18
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Duisburg vom 20. März 2018 im Strafausspruch aufgehoben; jedoch bleiben die zugehörigen Feststellungen aufrechterhalten. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. 2. Die weitergehende Revision wird verworfen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 391/18
Auf einen Vertrag über die Anbringung von Werbung auf mobilen Werbeflächen gegen Entgelt sind die Vorschriften über den Mietvertrag anzuwenden (im Anschluss an Senatsurteil vom 7. November 2018, XII ZR 109/17, juris).
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XII ZR 14/18
1. Das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 4. Oktober 2017 wird mit den jeweils zugehörigen Feststellungen aufgehoben, a) auf die Revision der Generalstaatsanwaltschaft (1) im Fall II. 2 der Urteilsgründe, (2) hinsichtlich der Einzelstrafen in den Fällen II. 1 sowie den Fällen II. 3 bis II. 9 der Urteilsgründe, (3) im Ausspruch über die Gesamtstrafe; b) auf die Revision des Angeklagten im gesamten Strafausspruch. 2. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 291/18
Die Verfahren VII ZR 192/18 und VII ZR 220/18 werden zur gleichzeitigen Verhandlung und Entscheidung verbunden. Das Verfahren VII ZR 192/18 führt. Der Antrag der Beklagten, die Zwangsvollstreckung aus dem Schlussurteil des Kammergerichts Berlin vom 9. Oktober 2018 bis zur Entscheidung über die Nichtzulassungsbeschwerde einzustellen, wird abgelehnt. Der Hilfsantrag, den Beklagten zu gestatten, die Zwangsvollstreckung aus diesem Urteil durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe der...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. VII ZR 192/18, VII ZR 220/18
Die Revision des Angeklagten S. und die Revisionen der Staatsanwaltschaft gegen das Urteil des Landgerichts Cottbus vom 9. Januar 2018 werden verworfen. Der Angeklagte hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen. Die Kosten der Rechtsmittel der Staatsanwaltschaft und die hierdurch den Angeklagten entstandenen notwendigen Auslagen trägt die Staatskasse. Von Rechts wegen
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 444/18
Auf die Rechtsbeschwerde des Klägers wird der Beschluss des Landgerichts Nürnberg-Fürth - 11. Zivilkammer - vom 6. Juni 2018 aufgehoben. Die Sache wird zur erneuten Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen. Streitwert: 4.316,21 €
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IV ZB 10/18
Eine Gefahrenlage ist im Sinne des § 13 Abs. 3 PsychKHG BW als gegenwärtig einzustufen, wenn ein schadenstiftendes Ereignis unmittelbar bevorsteht oder sein Eintritt zwar unvorhersehbar, wegen besonderer Umstände jedoch jederzeit zu erwarten ist. Dies kann auch bei einer Gefahr für höchstrangige Rechtsgüter Dritter nur dann bejaht werden, wenn zumindest eine hohe Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass die Gefahr sich verwirklicht.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XII ZB 505/18
Das Versäumnisurteil des Senats vom 9. November 2016 wird aufgehoben. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil der Zivilkammer 57 des Landgerichts Berlin vom 8. Oktober 2015 aufgehoben. Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens - mit Ausnahme der durch die Säumnis veranlassten Kosten, die die Beklagte zu tragen hat -, an das Berufungsgericht zurückverwiesen. Von Rechts wegen
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. VIII ZR 336/18
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Konstanz vom 11. Juni 2018 dahin geändert, dass der Angeklagte des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in zwölf Fällen schuldig und die Einziehung des Wertes von Taterträgen in Höhe von 20.500 Euro angeordnet ist. 2. Die weiter gehende Revision wird verworfen. 3. Der Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 526/18
1. Auf die Revision des Angeklagten Br. wird das Urteil des Landgerichts Hannover vom 19. Februar 2018, soweit es ihn betrifft, a) im Schuldspruch dahin geändert, dass der Angeklagte der Untreue in fünf Fällen schuldig ist; b) im Strafausspruch aufgehoben; jedoch bleiben die zugehörigen Feststellungen aufrechterhalten. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 263/18
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Oldenburg vom 17. April 2018 mit den Feststellungen aufgehoben, a) soweit der Angeklagte wegen gefährlicher Körperverletzung in Tateinheit mit Diebstahl verurteilt worden ist, b) im Ausspruch über die Strafe wegen vorsätzlicher Trunkenheit im Verkehr, im Gesamtstrafenausspruch und im Ausspruch über die Anordnung der Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt nebst Vorwegvollzug. 2. Die weiter gehende Revision...
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  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 410/18
Die Revisionen der Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Aachen vom 3. Mai 2017 werden verworfen. Der Angeklagte G. hat die Kosten seines Rechtsmittels und die dem Nebenkläger im Revisionsverfahren entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen. Der Angeklagte M. hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen. Von Rechts wegen
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  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 477/17
1. Auf die Revisionen der Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Köln vom 16. Mai 2018 mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben, a) soweit es den Angeklagten Y. betrifft, aa) im Fall II.1 der Urteilsgründe, bb) im Ausspruch über (1)die Gesamtstrafe sowie (2)die Dauer des Vorwegvollzugs; cc) hinsichtlich der Einziehung von 49,98 kg Morphinbase-Zubereitung; b) soweit es den Angeklagten Yi. betrifft, in vollem Umfang. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und...
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  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 451/18
Die Revisionen der Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Erfurt vom 1. Juni 2017 werden als unbegründet verworfen, da die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigungen keinen Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten ergeben hat. Jeder Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels und die dem Nebenkläger im Revisionsverfahren hierdurch entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen. Ergänzend bemerkt der Senat: Die Verfahrensrügen, mit denen die Angeklagten die...
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  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 247/18
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Mosbach vom 25. Juni 2018 a) im Schuldspruch dahin geändert, dass der Angeklagte des schweren Raubes schuldig ist; b) im Strafausspruch mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben. 2. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. 3. Die weitergehende Revision wird als unbegründet verworfen.
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  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 512/18
Zur Bezeichnung des Rechtsmittelgegners bei Streitgenossenschaft in der Vorinstanz.
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  2. Bundesgerichtshof
  3. XI ZB 16/18
1. Bejaht der Einzelrichter im Beschwerdeverfahren mit seiner Entscheidung, die Rechtsbeschwerde zuzulassen, die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache, unterlässt er es aber, das Verfahren gemäß § 568 Satz 2 ZPO dem Kollegium zu übertragen, und entscheidet in der Sache als Einzelrichter, so ist seine Entscheidung objektiv willkürlich und verstößt gegen das Verfassungsgebot des gesetzlichen Richters, was vom Rechtsbeschwerdegericht von Amts wegen zu beachten ist (st. Rspr., vgl. nur Senat,...
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  2. Bundesgerichtshof
  3. VI ZB 2/18
1. Eine Vollstreckung von ersatzweise angeordneter Ordnungshaft ist durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Schuldners nicht gehindert. 2. Die Frage, in welchen Fällen die Verjährung der Vollstreckung eines Ordnungsmittels ruht, ist in Art. 9 Abs. 2 Satz 4 EGStGB abschließend geregelt. 3. Die Vollstreckung kann nur dann im Sinne von Art. 9 Abs. 2 Satz 4 Nr. 1 EGStGB "nach dem Gesetz" nicht begonnen oder nicht fortgesetzt werden, wenn diese Rechtsfolge im Gesetz...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. I ZB 72/17