Auf die Revisionen der Angeklagten S. und M. wird das Urteil des Landgerichts Stade vom 12. November 2015, auch soweit es die Mitangeklagten K. und Si. betrifft, mit den Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsmittel, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.