Aktuelle Urteile Bundesgerichtshofs

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GERICHT
JAHR
Das Schadenabwicklungsunternehmen eines Rechtsschutzversicherers im Sinne von § 126 VVG ist nicht vom Vorsteuerabzug ausgeschlossen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IV ZR 34/16
1. Die Beschwer eines zur Auskunft verpflichteten Antragsgegners bemisst sich nach seinem Interesse, die Auskunft nicht erteilen zu müssen; es kommt auf den Aufwand, die Zeit und Kosten an, den die Erteilung der Auskunft erfordert. Der Zeitaufwand ist dabei grundsätzlich in Anlehnung an den Stundensatz zu bewerten, den ein Zeuge im Zivilprozess erhalten würde. Zusätzlich kann ein Geheimhaltungsinteresse zu berücksichtigen sein (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 16. Dezember 2015, XII ZB...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XII ZB 134/15
1. Zur Neupreisentschädigung bei Versicherung eines Leasing-Fahrzeugs. 2. Nach der Klausel "Wir zahlen die über den Wiederbeschaffungswert hinausgehende Entschädigung nur in der Höhe, in der gesichert ist, dass die Entschädigung innerhalb von einem Jahr nach ihrer Feststellung für die Reparatur des Fahrzeugs oder den Erwerb eines anderen Fahrzeugs verwendet wird." beginnt die Frist nach der Feststellung der Entschädigung, zu laufen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IV ZR 193/15
Zur Bemessung des Werts der Beschwer bei einer Verpflichtung zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung nach erteilter Auskunft in einem Zugewinnausgleichsverfahren.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XII ZB 560/15
§ 121 Abs. 2 Satz 2 AktG, wonach Personen, die in das Handelsregister als Vorstand eingetragen sind, als einberufungsbefugt hinsichtlich der Hauptversammlung gelten, ist auf die Einberufung der Gesellschafterversammlung durch eine zu Unrecht im Handelsregister eingetragene persönlich haftende Gesellschafterin einer Publikumskommanditgesellschaft nicht entsprechend anzuwenden.
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  2. Bundesgerichtshof
  3. II ZR 230/15
Die strafschärfende Erwägung, ein wegen Landfriedensbruch und gefährlicher Körperverletzung verurteilter Asylbewerber habe durch seine Tat das Ansehen der in Deutschland lebenden Asylbewerber stark geschädigt und einer positiven Einstellung der Bevölkerung gegenüber anwesenden Asylsuchenden und anderen Ausländern entgegengewirkt, ist rechtsfehlerhaft.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 386/16
1. Die Berichterstattung einer mit einem öffentlich-rechtlichen Rundfunkauftrag ihres Staates beliehenen ausländischen Rundfunkanstalt erfolgt im Verhältnis zu dem von dieser Berichterstattung in seinem Persönlichkeitsrecht betroffenen Bürger nicht iure imperii im Sinne von Art. 27 Abs. 2 des Europäischen Übereinkommens über Staatenimmunität vom 16. Mai 1972. 2. Die deutschen Gerichte sind nach Art. 5 Nr. 3 des Übereinkommens über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und...
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  2. Bundesgerichtshof
  3. VI ZR 678/15
Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Kreditinstituts, nach denen für geduldete Überziehungen eines Girokontos ein Entgelt von 2,95 € pro Monat berechnet wird, wenn die angefallenen Sollzinsen diesen Betrag nicht übersteigen, und Sollzinsen in diesem Fall nicht in Rechnung gestellt werden, unterliegen nach § 307 Abs. 3 Satz 1 BGB der richterlichen Inhaltskontrolle und sind im Bankverkehr mit Verbrauchern gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XI ZR 387/15
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Kassel vom 14. Dezember 2015 im Strafausspruch sowie in der Anordnung des Vorwegvollzugs der Strafe aufgehoben. 2. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere als Schwurgericht tätige Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. 3. Die weitergehende Revision wird verworfen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 176/16
Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Kreditinstituts, nach denen für geduldete Überziehungen eines Girokontos Kosten in Höhe von 6,90 € pro Rechnungsabschluss zum Ende eines Kalenderquartals anfallen, soweit die angefallenen Sollzinsen diese Kosten nicht übersteigen, und Sollzinsen in diesem Fall nicht erhoben werden, unterliegen nach § 307 Abs. 3 Satz 1 BGB der richterlichen Inhaltskontrolle und sind im Bankverkehr mit Verbrauchern gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB...
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  2. Bundesgerichtshof
  3. XI ZR 9/15
Der Geltendmachung der für die Inanspruchnahme eines Privatgutachters angefallenen Kosten im Kostenfestsetzungsverfahren steht nicht entgegen, dass die entsprechenden Aufwendungen nicht von der Partei selbst, sondern von einem hinter der Partei stehenden (im Streitfall: Haftpflicht-) Versicherer getragen wurden (Fortführung Senatsbeschluss vom 13. September 2011, VI ZB 42/10, VersR 2011, 1584 Rn. 13).
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  2. Bundesgerichtshof
  3. VI ZB 8/16
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Saarbrücken vom 20. November 2015 mit den Feststellungen aufgehoben a) in den Fällen II.A.2 und A.3 der Urteilsgründe und b) im Ausspruch über die Gesamtfreiheitsstrafe. 2. Auf die Revision der Staatsanwaltschaft wird das vorgenannte Urteil mit den Feststellungen aufgehoben a) im Fall II.B.2 der Urteilsgründe und b) im Ausspruch über die Gesamtfreiheitsstrafe. 3. Im Umfang der Aufhebungen wird die Sache zu neuer Verhandlung...
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  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 255/16
Scarlett Haben die Parteien eines Vermehrungsvertrages für Saatgetreide vereinbart, dass Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag der Entscheidung durch ein Schiedsgericht unterworfen sein sollen, schließt diese Abrede Streitigkeiten über die Verwendung des vom Züchter gelieferten und zur Vermehrung bestimmten Saatguts für den Nachbau ein.
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  2. Bundesgerichtshof
  3. X ZR 27/15
Die Nichtzulassungsbeschwerde der Kläger gegen den Beschluss des 14. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 17. Dezember 2015 wird auf ihre Kosten als unzulässig verworfen. Streitwert: 8.178,16 €.
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  2. Bundesgerichtshof
  3. XI ZR 6/16
Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 14. Juli 2015 mit den Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels und die den Nebenklägern insoweit entstandenen notwendigen Auslagen, an eine andere als Schwurgericht zuständige Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
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  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 84/16
Die Beschwerde der Kläger gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Bonn vom 20. August 2015 wird zurückgewiesen. Die Kläger haben die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen (§ 97 Abs. 1 ZPO). Der Gebührenwert des Beschwerdeverfahrens beträgt 9.000 €.
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  2. Bundesgerichtshof
  3. VIII ZR 207/15
1. Auf die Revisionen der Staatsanwaltschaft wird das Urteil des Landgerichts Berlin vom 30. Juli 2015 betreffend die Angeklagten G. , L. , H. , K. und Ki. aufgehoben a) jeweils im gesamten Strafausspruch, b) soweit das Landgericht bezüglich der Fälle 1 bis 3 der Urteilsgründe Entscheidungen gemäß § 111i Abs. 2 StPO unterlassen hat. 2. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Revisionen, an eine andere Wirtschaftsstrafkammer des...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 162/16
Für die Vollstreckung der Jugendstrafe aus dem Urteil des Amtsgerichts - Jugendrichter - Lüneburg vom 22. Oktober 2015 - 18 Ds 1301 Js 28322/15 (211/15) - ist das Amtsgericht - Jugendrichter - Detmold zuständig.
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  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 ARs 324/16
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 24. Juli 2014 aufgehoben a) im Strafausspruch im Fall II. 4 der Urteilsgründe (Anklagevorwurf Ziff. 117) einschließlich der zugehörigen Feststellungen zur Höhe des Untreueschadens und b) im Ausspruch über die Gesamtfreiheitsstrafe. 2. Die weitergehende Revision wird als unbegründet verworfen. 3. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des...
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  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 120/15
Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des 7. Zivilsenats des Oberlandesgerichts München vom 9. April 2014 im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als das Berufungsgericht die Berufung der Klägerin unter dem Gesichtspunkt einer unzureichenden Aufklärung über den anfänglichen negativen Marktwert zurückgewiesen hat. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an den 19. Zivilsenat des Berufungsgerichts...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XI ZR 292/14