Aktuelle Urteile Bundesgerichtshofs

. Gefundene Dokumente: 16.431
DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
1. Auf die Revision der Staatsanwaltschaft wird das Urteil des Landgerichts Bamberg vom 30. Mai 2016 a) in Fall B I 4 der Urteilsgründe mit den Feststellungen und b) im Ausspruch über die Gesamtstrafe aufgehoben. 2. Auf die Revision des Angeklagten wird das oben genannte Urteil mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben, soweit von der Anordnung der Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt abgesehen worden ist. 3. Die weitergehende Revision des Angeklagten wird verworfen. 4....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 652/16
Der Haftgrund des § 62 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 AufenthG setzt ein Verhalten des Betroffenen voraus, mit dem er eine konkrete, auf seine Abschiebung aus dem Bundesgebiet gerichtete Maßnahme der deutschen Behörden vereitelt hat.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. V ZB 21/17
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Kaiserslautern vom 24. Februar 2017 im Strafausspruch mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. 2. Die weiter gehende Revision wird verworfen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 218/17
Auf die Rechtsbeschwerde wird festgestellt, dass der Beschluss des Amtsgerichts Rosenheim vom 8. November 2016 und der Beschluss der 4. Zivilkammer des Landgerichts Traunstein vom 9. Dezember 2016 den Betroffenen in seinen Rechten verletzt haben. Gerichtskosten werden in allen Instanzen nicht erhoben. Die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Auslagen des Betroffenen in allen Instanzen werden der Bundesrepublik Deutschland auferlegt. Der Gegenstandswert des...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. V ZB 8/17
Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 20. Januar 2017 mit den Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Schwurgerichtskammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 242/17
Setzt ein Gläubiger eine unbestrittene Forderung erfolgreich zwangsweise durch, kann daraus nicht geschlossen werden, dass der Gläubiger die Zahlungsunfähigkeit oder Zahlungseinstellung kannte, wenn der Gläubiger außer dieser Forderung und den von ihm zur zwangsweisen Durchsetzung der Forderung unternommenen erfolgreichen Schritten keine weiteren konkreten Tatsachen über die Zahlungsunfähigkeit oder die Vermögenslage seines Schuldners kennt.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IX ZR 111/14
Dass der von einer Freiheitsentziehung Betroffene an einer ansteckenden Krankheit leidet, ist kein Grund, von seiner persönlichen Anhörung abzusehen, wenn ausreichende Möglichkeiten zum Schutz der Gesundheit der anhörenden Richter bestehen. Eine Infektionsgefahr, die eine Anhörung ausschließt, ist durch ein ärztliches Gutachten zu belegen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. V ZB 146/16
1. Verfahrenskostenhilfe kann nur der bedürftige Beteiligte erhalten, der in eigenen Rechten betroffen ist (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 22. Oktober 2014, XII ZB 125/14, FamRZ 2015, 133). 2. Daher scheidet die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für einen Beteiligten in einem Verfahren aus, in dem ein anderer Beteiligter nach rechtskräftigem Abschluss des Scheidungsverfahrens die Aufhebung eines Zwangsgeldfestsetzungsbeschlusses und die Rückzahlung des beigetriebenen Zwangsgelds...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XII ZB 42/17
Verknüpft ein zur freien Willensbildung i.S.d. § 1896 Abs. 1a BGB fähiger Betroffener sein grundsätzliches Einverständnis mit einer Betreuung mit der Bedingung, dass eine Person zum Betreuer bestellt wird, die aus Sicht des Betreuungsgerichts für die Übernahme des Betreueramtes ungeeignet ist, widerspricht die Einrichtung der Betreuung mit einem anderen als dem gewünschten Betreuer dem freien Willen des Betroffenen (im Anschluss an Senatsbeschlüsse vom 26. April 2017, XII ZB 100/17, juris und...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XII ZB 237/17
Auf die Rechtsmittel des Klägers wird unter Zurückweisung der Revision im Übrigen das Urteil des 6. Zivilsenats des Kammergerichts in Berlin-Schöneberg vom 13. Februar 2015 im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als die Berufung des Klägers in Höhe von 784,24 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 17. Januar 2013 zurückgewiesen worden ist, und das Urteil der 23. Zivilkammer des Landgerichts Berlin in Berlin-Charlottenburg vom 28. August 2013 weiterhin...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IV ZR 176/15
Voraussetzung für die Aufenthaltsermittlung des Schuldners nach § 755 ZPO ist ein zugrundeliegender Vollstreckungsauftrag, der den Anforderungen des § 802a Abs. 2 ZPO genügen muss. Isolierte Aufenthaltsermittlungsaufträge sind unzulässig (Bestätigung von BGH, Beschluss vom 14. August 2014, VII ZB 4/14).
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. VII ZB 5/14
1. Der für Anrechte der Privatvorsorge wegen Invalidität geltende § 28 VersAusglG ist auf betriebliche Invaliditätsversorgungen (hier: Berufsunfähigkeitsrente aus einer betrieblichen Direktversicherung) weder unmittelbar noch entsprechend anwendbar. 2. § 28 VersAusglG ist aber ein allgemeiner und über den Bereich der Privatvorsorge hinausgreifender Rechtsgedanke dahingehend zu entnehmen, dass die Einbeziehung einer laufenden Invaliditätsrente in den Versorgungsausgleich grundsätzlich unbillig...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XII ZB 636/13
Der Wert der mit der beabsichtigten Revision der Beklagten gegen das Urteil des 6. Zivilsenats des Brandenburgischen Oberlandesgerichts vom 17. Januar 2017 geltend zu machenden Beschwer wird auf 19.500 € festgesetzt. Der Streitwert für das Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren wird auf 19.500 € festgesetzt.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. VII ZR 41/17
1. Der Adoptionsbeschluss ist auch hinsichtlich des im Ausspruch enthaltenen, lediglich deklaratorischen Hinweises auf die Änderung des Geburtsnamens des Anzunehmenden nicht anfechtbar. 2. Auch die Rechtsbeschwerde ist dann nicht statthaft, was ebenfalls gilt, wenn das Beschwerdegericht die Rechtsbeschwerde zugelassen hat. 3. Ein im Adoptionsverfahren gestellter Antrag auf Beibehaltung des bisherigen Geburtsnamens kann formfrei zurückgenommen werden.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XII ZB 18/16
Die Rechtsbeschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des 15. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Hamm vom 13. Juni 2016 wird auf seine Kosten zurückgewiesen. Beschwerdewert: bis zu 1.000 €
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IV AR (VZ) 3/16
Eine Anhörung des Betroffenen im Betreuungsverfahren, die stattgefunden hat, ohne dass der Verfahrenspfleger Gelegenheit hatte, an ihr teilzunehmen, ist verfahrensfehlerhaft (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 21. September 2016, XII ZB 57/16, FamRZ 2016, 2092).
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XII ZB 45/17
Für die Entscheidung über Verfahrenskostenhilfe kommt es allein auf die Erfolgsaussicht in der Sache selbst an. Ein davon losgelöster möglicher Erfolg des konkret eingelegten Rechtsmittels ist demgegenüber unerheblich (im Anschluss an BGH Beschlüsse vom 2. März 2017, IX ZA 28/16, juris; vom 18. September 2014, IX ZA 16/14, NZI 2014, 1048 und vom 14. Dezember 1993, VI ZR 235/92, NJW 1994, 1160).
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XII ZB 231/17
Auf die Rechtsbeschwerde der weiteren Beteiligten zu 5 wird der Beschluss des 6. Senats für Familiensachen in Darmstadt des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 7. August 2014 aufgehoben. Die Sache wird zur erneuten Behandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens, an das Oberlandesgericht zurückverwiesen. Beschwerdewert: 1.350 €
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XII ZB 465/14
1. Der Sachverständige hat den Betroffenen vor der Erstellung des Gutachtens persönlich zu untersuchen oder zu befragen; eine Begutachtung nach Aktenlage ist grundsätzlich nicht zulässig (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 20. August 2014, XII ZB 179/14, FamRZ 2014, 1917). 2. Ist Gegenstand des Verfahrens die Bestellung eines Betreuers zur Besorgung aller Angelegenheiten des Betroffenen und werden seine Interessen im Betreuungsverfahren nicht von einem Rechtsanwalt oder einem anderen...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XII ZB 36/17
Auf die Rechtsmittel der Gläubigerin werden der Beschluss der 5. Zivilkammer des Landgerichts Darmstadt vom 27. Februar 2014 und der Beschluss des Amtsgerichts Offenbach am Main - Vollstreckungsgericht - vom 3. Februar 2014 aufgehoben. Der Gerichtsvollzieher wird angewiesen, die Einholung von Auskünften gemäß § 802l ZPO nicht aus den bisherigen Gründen abzulehnen. Die Kosten der Rechtsmittelverfahren hat der Schuldner zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. VII ZB 17/14