Aktuelle Urteile Bundesgerichtshofs

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DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
1. Nimmt eine Partei ausdrücklich auf die Klageschrift Bezug, sind sämtliche darin angekündigten Anträge gemäß § 297 Abs. 2 ZPO gestellt. Etwas anderes gilt nur dann, wenn sich aus dem Verhandlungsprotokoll unmissverständlich ergibt, dass die Partei nur auf einen Teil der angekündigten Anträge Bezug genommen hat. 2. Wird ein prozessualer Anspruch (Streitgegenstand) rechtsfehlerhaft bewusst nicht beschieden, kommt eine Ergänzung des Urteils nach § 321 ZPO nicht in Betracht. Vielmehr muss die...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. VIII ZR 190/18
Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das am 31. August 2018 verkündete Urteil des ersten Senats des Anwaltsgerichtshofs des Landes Nordrhein-Westfalen wird abgelehnt. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Der Wert des Zulassungsverfahrens wird auf 50.000 € festgesetzt.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. AnwZ (Brfg) 82/18
1. Die Revision der Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 20. Juni 2017 wird mit der Maßgabe verworfen, dass die Angeklagte, soweit sie wegen zweier Fälle der schweren Körperverletzung verurteilt worden ist, der gefährlichen Körperverletzung in zwei Fällen schuldig ist. 2. Die Revisionen der Staatsanwaltschaft und der Nebenklägerin M. gegen das vorbezeichnete Urteil werden verworfen. 3. Die Angeklagte hat die Kosten ihres Rechtsmittels und die den Nebenklägerinnen...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 604/17
1. Bei der Fristeingabe in den elektronischen Fristenkalender muss eine Kontrolle durch einen Ausdruck der eingegebenen Einzelvorgänge oder eines Fehlerprotokolls erfolgen. Unterbleibt eine derartige Kontrolle, so liegt ein anwaltliches Organisationsverschulden vor (Bestätigung BGH, Beschlüsse vom 12. April 2018 - V ZB 138/17, NJW-RR 2018, 1267 und vom 17. April 2012 - VI ZB 55/11, NJW-RR 2012, 1085). 2. Werden die Fristeingabe in den elektronischen Fristenkalender und die anschließende...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. III ZB 96/18
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Würzburg vom 11. Oktober 2018 - soweit es ihn betrifft - im Ausspruch über die Einziehung dahin geändert, dass die Einziehung des Wertes von Taterträgen in Höhe von 8.834,25 € angeordnet wird und dahin ergänzt, dass die mit Urteil des Amtsgerichts Würzburg vom 19. März 2018 angeordnete „Einziehung von Wertersatz“ in Höhe von 4.085,30 € aufrechterhalten wird. 2. Die weitergehende Revision wird verworfen. 3. Der Beschwerdeführer...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 26/19
Der Senat beabsichtigt, die Revision der Beklagten gegen das Urteil des 16. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 4. Juni 2018 zurückzuweisen. Die Parteien erhalten Gelegenheit, hierzu binnen eines Monats Stellung zu nehmen. Der Streitwert wird auf 244.027,22 € festgesetzt.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IV ZR 153/18
1. Hat das Beschwerdegericht die Rechtsbeschwerde wegen einer Rechtsfrage zugelassen, die allein für einen eindeutig abgrenzbaren Teil des Verfahrensstoffs von Bedeutung ist, kann die gebotene Auslegung der Entscheidungsgründe ergeben, dass die Zulassung der Rechtsbeschwerde auf diesen Teil des Verfahrensstoffs beschränkt ist (im Anschluss an BGH Beschlüsse vom 12. September 2018 - VII ZB 56/15, NZBau 2018, 738 und vom 21. August 2018 - VIII ZR 186/17, NZM 2018, 983). 2. Durch § 21 Abs. 3...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XII ZB 183/16
Der Antrag der Klägerin auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des 1. Senats des Anwaltsgerichtshofs des Landes Nordrhein-Westfalen vom 19. Mai 2017 wird abgelehnt. Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen. Der Wert des Zulassungsverfahrens wird auf 25.000 € festgesetzt.
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  2. Bundesgerichtshof
  3. AnwZ (Brfg) 36/17
1. Der Beschluss des Landgerichts Görlitz vom 1. November 2018 wird aufgehoben. 2. Für die Entscheidung über den Widerruf der zur Bewährung ausgesetzten Reststrafe aus dem Gesamtstrafenbeschluss des Landgerichts Essen vom 4. Januar 2013 (35 KLs-71 Js 529/08-15/12) ist die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Görlitz zuständig.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 ARs 8/19
1a. Es steht im pflichtgemäßen Ermessen des Gerichts, ob es nach § 144 Abs. 1 Satz 1 ZPO ein Sachverständigengutachten ohne Antrag des Beweispflichtigen von Amts wegen einholt; dies befreit die Partei jedoch nicht von ihrer Darlegungs- und Beweislast (im Anschluss an BGH, Urteil vom 9. Dezember 2014 - X ZR 13/14, juris Rn. 34). 1b. Daher ist es regelmäßig nicht ermessensfehlerhaft, wenn der Tatrichter, nachdem er zuvor auf die Erforderlichkeit eines entsprechenden Beweisantrags hingewiesen hat,...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. VIII ZR 255/17
Die Revision gegen das Urteil des 1. Senats des Dienstgerichtshofs für Richter bei dem Oberlandesgericht Hamm vom 26. Februar 2018 wird auf Kosten des Antragstellers zurückgewiesen. Von Rechts wegen
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  2. Bundesgerichtshof
  3. RiZ (R) 2/18
Die 15-monatige Ausschlussfrist für die Geltendmachung der Vergütung des Verfahrensbeistands in einer Kindschaftssache beginnt zu laufen, wenn der Verfahrensbeistand seine Tätigkeit aufnimmt (Fortführung von Senatsbeschluss vom 5. Oktober 2016 - XII ZB 464/15, FamRZ 2017, 231).
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  2. Bundesgerichtshof
  3. XII ZB 495/18
Zur Verwertbarkeit eines Sachverständigengutachtens in einem Betreuungsverfahren und zum Absehen von der persönlichen Anhörung des Betroffenen im Beschwerdeverfahren.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XII ZB 444/18
1. Auf die Revision des Beschwerdeführers wird das Urteil des Landgerichts Rostock vom 18. Juli 2018 in den Fällen II. 1 und II. 2 der Urteilsgründe sowie im Gesamtstrafenausspruch mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. 2. Die weitergehende Revision des Angeklagten wird verworfen.
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  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 558/18
Die Verjährung von Ansprüchen des Vermieters beginnt nach § 548 Abs. 1 BGB mit dem Zeitpunkt, in dem er die Mietsache zurückerhält. Das setzt grundsätzlich zum einen eine Änderung der Besitzverhältnisse zugunsten des Vermieters voraus. Zum anderen ist eine vollständige und unzweideutige Besitzaufgabe des Mieters erforderlich (im Anschluss an Senatsurteil vom 19. November 2003 - XII ZR 68/00, NZM 2004, 98).
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XII ZR 63/18
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Deggendorf vom 13. Juli 2018 im Rechtsfolgenausspruch aufgehoben. 2. Die weitergehende Revision des Angeklagten wird verworfen. 3. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Jugendkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
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  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 692/18
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Münster vom 29. Juni 2018 mit den Feststellungen aufgehoben. 2. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Jugendkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
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  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 514/18
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Kempten (Allgäu) vom 2. Oktober 2018 a) im Schuldspruch dahin abgeändert, dass der Angeklagte wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit Beleidigung verurteilt ist; die Verurteilung wegen Bedrohung entfällt, b) im Strafausspruch aufgehoben. 2. Die weitergehende Revision wird verworfen. 3. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere als...
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  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 14/19
Registrierungserfordernis Das Erfordernis, die Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz vor dem 1. Februar 2017 mit allen erforderlichen Angaben an das Register zu melden, stellt eine Stichtagsregelung mit materiell-rechtlicher Ausschlusswirkung dar, in die keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt werden kann.
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  2. Bundesgerichtshof
  3. EnVR 24/18
1. Das Totenfürsorgerecht umfasst unter anderem das Recht, für die Bestattung zu sorgen (Anschluss BGH, Beschluss vom 26. November 2015 - III ZB 62/14, FamRZ 2016, 301 Rn. 12; Urteil vom 26. Februar 1992 - XII ZR 58/91, NJW RR 1992, 834 unter II 1, juris Rn. 9). Dies schließt die Bestimmung der Gestaltung und des Erscheinungsbildes einer Grabstätte ein. Das Totenfürsorgerecht beinhaltet darüber hinaus die Befugnis zu deren Pflege und zur Aufrechterhaltung deren Erscheinungsbilds. 2. Das...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. VI ZR 272/18