1. Auf die Revision der Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 28. März 2017, soweit es sie betrifft, dahin geändert, dass die Angeklagte wegen Beihilfe zum Betrug zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und zwei Monaten verurteilt wird. 2. Die weiter gehende Revision wird verworfen. 3. Die Beschwerdeführerin hat die Kosten ihres Rechtsmittels und die durch das Adhäsionsverfahren entstandenen besonderen Kosten sowie die dem Adhäsionskläger im Revisionsverfahren...