Aktuelle Urteile Bundesfinanzhof

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GERICHT
JAHR
NV: Die Änderung eines Steuerbescheids nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO setzt die Rechtserheblichkeit einer neuen Tatsache und die Ursächlichkeit der Unkenntnis des FA von dieser Tatsache für die ursprüngliche Veranlagung voraus. Die Ursächlichkeit ist nicht gegeben, wenn das FA in Kenntnis des vollen Sachverhalts mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht anders entschieden hätte .
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  2. Bundesfinanzhof
  3. IX R 10/09
1. NV: Prozesskosten teilen grundsätzlich die einkommensteuerrechtliche Qualifikation der Aufwendungen, die Gegenstand des Prozesses waren. Ausschlaggebend ist, worin der Anknüpfungspunkt für die Bestimmung des Gegenstandes des Verfahrens gesehen wird . 2. NV: Sind die Aufwendungen, die Gegenstand des finanzgerichtlichen Verfahrens waren, als Werbungskosten zu beurteilen, gilt das gleichermaßen für die damit in Zusammenhang stehenden Prozesskosten .
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  2. Bundesfinanzhof
  3. VIII R 27/08
Überträgt der Eigentümer bei der Veräußerung eines nicht parzellierten Grundstücks eine Teilfläche ohne Ansatz eines Kaufpreises und erhält er dafür gegenüber der erwerbenden Gemeinde einen Rückübertragungsanspruch auf ein entsprechendes, parzelliertes und beplantes Grundstück, so schafft er dieses im Wege des Tausches i.S. von § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG an .
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  2. Bundesfinanzhof
  3. IX R 36/09
§ 152 Abs. 3 AO erlaubt der Finanzbehörde nur in begründeten Ausnahmefällen, von einer Festsetzung des Verspätungszuschlags mit der Steuer abzusehen .
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  2. Bundesfinanzhof
  3. IX R 43/09
1. NV: Prozesskosten teilen grundsätzlich die einkommensteuerrechtliche Qualifikation der Aufwendungen, die Gegenstand des Prozesses waren. Ausschlaggebend ist, worin der Anknüpfungspunkt für die Bestimmung des Gegenstandes des Verfahrens gesehen wird . 2. NV: Sind die Aufwendungen, die Gegenstand des finanzgerichtlichen Verfahrens waren, als Werbungskosten zu beurteilen, gilt das gleichermaßen für die damit in Zusammenhang stehenden Prozesskosten . 3. NV: Es gibt keinen Lebenserfahrungssatz,...
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  2. Bundesfinanzhof
  3. VIII R 26/08
Veräußert ein i.S. des § 17 EStG qualifiziert beteiligter Gesellschafter Anteile an der Kapitalgesellschaft, die er zuvor aus seinem Betriebsvermögen in sein Privatvermögen überführt hat, so tritt der Teilwert oder der gemeine Wert dieser Anteile nur dann an die Stelle der (historischen) Anschaffungskosten, wenn durch die Entnahme die stillen Reserven tatsächlich aufgedeckt und bis zur Höhe des Teilwerts oder gemeinen Werts steuerrechtlich erfasst sind oder noch erfasst werden können .
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  2. Bundesfinanzhof
  3. IX R 22/09
NV: Ergeht während eines Beschwerdeverfahrens wegen Nichtzulassung der Revision wegen eines Vorauszahlungsbescheides der Jahresbescheid, führt dies zur Aufhebung des FG-Urteils und Zurückverweisung, wenn der Jahresbescheid zusätzliche Belastungen enthält und die Entscheidung von weiteren, bisher nicht getroffenen Tatsachenfeststellungen abhängig ist.
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  2. Bundesfinanzhof
  3. V B 115/09
NV: Das FG verstößt gegen die Grundordnung des Verfahrens, wenn es mit seinem klageabweisenden Urteil über den ursprünglichen Sachantrag anstatt über den vom Kläger zwischenzeitlich gestellten (einseitigen) Erledigungsantrag, also die Erledigungsfrage, entscheidet.
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  2. Bundesfinanzhof
  3. IX B 221/09
NV: Der gegenüber Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen vorrangige Verlustabzug gemäß § 10d Abs. 2 EStG begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken (Anschluss an BFH-Beschluss vom 14. März 2008 IX B 247/07, BFH/NV 2008, 1147) .
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  2. Bundesfinanzhof
  3. IX B 191/09
1. NV: Eine Rechtsfrage ist nicht klärungsbedürftig, wenn sie sich nur bei einem anderen als dem vom Finanzgericht festgestellten Sachverhalt stellt. 2. NV: Es ist bereits geklärt, dass das Erlassverfahren nicht dazu dient, angebliche oder tatsächliche Mängel des Festsetzungsverfahrens zu korrigieren. Ein Erlass bestandskräftig festgesetzter Steuern wegen sachlicher Unbilligkeit kann daher nur gewährt werden, wenn die Steuerfestsetzung offensichtlich und eindeutig falsch ist und es dem...
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  2. Bundesfinanzhof
  3. V B 20/08
NV: Mit einem Vorbringen, das sich im Wesentlichen gegen die inhaltliche Richtigkeit der angefochtenen Entscheidung wendet, ohne im Übrigen eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör substantiiert darzulegen, kann der Rügeführer im Rahmen einer Anhörungsrüge keinen Erfolg haben. Diese dient nicht dazu, die angegriffene Entscheidung in der Sache in vollem Umfang nochmals zu überprüfen.
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  3. IX S 22/09
NV: Hält das FG hinsichtlich streitiger Einfuhrmengen Aufzeichnungen einer Kontroll- und Überwachungsgesellschaft über bei der Ankunft der Erzeugnisse festgestellte Fehlmengen für als Beweismittel nicht verwertbar, weil eine privatschriftliche Bescheinigung nicht an die Stelle eines möglichen Zeugenbeweises gesetzt werden dürfe, so muss sich ihm die Vernehmung des Ausstellers dieser Bescheinigung als Zeuge aufdrängen und es hat, sollten Name und ladungsfähige Anschrift nicht bekannt sein, den...
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  2. Bundesfinanzhof
  3. VII B 150/09
Dem Großen Senat wird gemäß § 11 Abs. 4 FGO folgende Rechtsfrage zur Entscheidung vorgelegt: Ist das FA im Rahmen der ertragsteuerlichen Gewinnermittlung in Bezug auf zum Zeitpunkt der Bilanzaufstellung ungeklärte bilanzrechtliche Rechtsfragen an die Auffassung gebunden, die der vom Steuerpflichtigen aufgestellten Bilanz zu Grunde liegt, wenn diese Rechtsauffassung aus der Sicht eines ordentlichen und gewissenhaften Kaufmanns vertretbar war ?
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  3. I R 77/08
NV: Wird das angefochtene Urteil von zwei selbständigen Begründungen getragen, ist für jede dieser Begründungen ein Zulassungsgrund i.S. von § 115 Abs. 2 FGO schlüssig darzulegen. Liegt ein Zulassungsgrund für eine der mehreren selbständig tragenden Begründungen nicht vor, ist die Revision nicht zuzulassen.
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  3. I B 108/09
Eine Sacheinlage gemäß § 20 UmwStG 1995 kann auch vorliegen, wenn bei einer Bargründung oder -kapitalerhöhung der Gesellschafter zusätzlich zu der Bareinlage die Verpflichtung übernimmt, als Aufgeld (Agio) einen Mitunternehmeranteil in die Kapitalgesellschaft einzubringen .
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  3. I R 55/09
1. Die Übertragung eines Teilbetriebs i.S. des § 15 Abs. 1 Satz 1 UmwStG 1995 liegt nur vor, wenn auf den übernehmenden Rechtsträger alle funktional wesentlichen Betriebsgrundlagen des betreffenden Teilbetriebs übertragen werden. Daran fehlt es, wenn einzelne dieser Wirtschaftsgüter nicht übertragen werden, sondern der übernehmende Rechtsträger insoweit nur ein obligatorisches Nutzungsrecht erhält . 2. § 2 Abs. 1 UmwStG 1995 ist auch auf Abspaltungen anwendbar, bei denen keine Teilbetriebe...
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  2. Bundesfinanzhof
  3. I R 96/08
NV: Nach ihrem Wortlaut umfasst die Position 4201 KN "Sattlerwaren für alle Tiere (einschließlich ... Hundedecken...)" nicht alle Arten von Decken, die bei der Hundehaltung eingesetzt werden. Nach den dazu ergangenen Erläuterungen zum Harmonisierten System sind damit Waren "zum Beschirren und Ausstatten aller Tiere", also solche, die an dem Tier verwendet werden, gemeint. Liegedecken für Hunde fallen danach nicht unter diese Position .
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  2. Bundesfinanzhof
  3. VII B 158/09
NV: Eine ordnungsgemäße Revisionsbegründung muss innerhalb der Begründungsfrist die Angabe der Revisionsgründe enthalten; dies erfordert eine bestimmte Bezeichnung der Umstände, aus denen sich die Rechtsverletzung ergibt. Notwendig ist danach eine sachliche Auseinandersetzung mit den tragenden Gründen des angefochtenen Urteils und eine Darlegung, weshalb der Revisionskläger diese Gründe für rechtsfehlerhaft hält. Die Revisionsbegründung muss aus sich heraus erkennen lassen, dass der...
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  2. Bundesfinanzhof
  3. I R 34/06
NV: § 8a GewStG in der Fassung des Steuervergünstigungsabbaugesetzes vom 16. Mai 2003 (BGBL I 2003, BStBl I 2003, 321) ist formell und materiell verfassungsgemäß.
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  2. Bundesfinanzhof
  3. I R 42/09
1. NV: Über einen höheren Verlustabzug kann nur im Verfahren über die Feststellung des verbleibenden Verlustabzugs entschieden werden, und zwar nicht im Jahr der Verlustentstehung, sondern im Jahr des Verlustabzugs. 2. NV: Setzen die Kläger ihre eigene Ansicht anstelle der des FG und rügen mit ihren --nach einer Revisionsbegründung gehaltenen-- Einwänden eine fehlerhafte Rechtsanwendung durch das FG, also materiell-rechtliche Fehler, kann damit die Zulassung der Revision nicht erreicht werden.
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  2. Bundesfinanzhof
  3. IX B 213/09