Aktuelle Urteile Bundesfinanzhof

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GERICHT
JAHR
1. NV: Hat der BFH bereits früher über die streitige Rechtsfrage entschieden, muss der Beschwerdeführer unter Berücksichtung dieser Rechtsprechung darlegen, worin er eine noch ungeklärte Frage sieht. 2. NV: Zu den Voraussetzungen für eine tatsächliche Verständigung und deren Bindung liegen eine Vielzahl von höchstrichterlichen Entscheidungen vor, die auch die Frage der Bedeutung eines Einigungsmangels oder Irrtums betreffen.
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. V B 86/09
Verfügen mehrere Gesellschafter nur gemeinsam über die Anteilsmehrheit an einer GmbH und einer Personengesellschaft, ist die GmbH nicht finanziell in die Personengesellschaft eingegliedert (Änderung der Rechtsprechung) .
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  2. Bundesfinanzhof
  3. V R 9/09
1. Die Anwendung der 1 %-Regelung setzt voraus, dass der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer tatsächlich einen Dienstwagen zur privaten Nutzung überlassen hat . 2. Der Anscheinsbeweis streitet dafür, dass der Arbeitnehmer einen ihm vom Arbeitgeber zur privaten Nutzung überlassenen Dienstwagen auch tatsächlich privat nutzt, nicht aber dafür, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer den Dienstwagen zur privaten Nutzung überlassen hat .
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  2. Bundesfinanzhof
  3. VI R 46/08
NV: Es ist höchstrichterlich geklärt, dass der sozialrechtliche Herstellungsanspruch im Kindergeldrecht nach §§ 62 ff. EStG nicht gilt. Die Frage, ob sich die Familienkasse einen Beratungsfehler des Jobcenters zurechnen lassen müsse, der dazu geführt habe, dass sich ein Kind nicht als Ausbildungssuchender gemeldet habe und der deshalb zum Wegfall des Anspruchs auf Kindergeld geführt habe, ist nicht klärungsbedürftig .
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  2. Bundesfinanzhof
  3. III B 182/09
Die Frage, ob ein alleinstehender Arbeitnehmer einen eigenen Hausstand i.S. des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 2 EStG unterhält, entscheidet sich unter Einbeziehung und Gewichtung aller tatsächlichen Verhältnisse im Rahmen einer den Finanzgerichten als Tatsacheninstanz obliegenden Gesamtwürdigung. Dabei ist der Umstand, ob der Arbeitnehmer für die Kosten des Haushalts aufkommt, zwar ein besonders gewichtiges Indiz, aber keine zwingende Voraussetzung im Sinne einer conditio sine qua non .
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. VI R 26/09
1. Zur Klärung der Veranlassungsbeiträge bei Teilnahme an einer Auslandsgruppenreise gelten auch nach der Entscheidung des Großen Senats des BFH vom 21. September 2009 GrS 1/06 die früher von ihm entwickelten Abgrenzungsmerkmale grundsätzlich weiter . 2. Haben nicht nur berufliche Gründe den Steuerpflichtigen bewogen, die Reisekosten zu tragen, ist zu prüfen, ob die beruflichen und privaten Veranlassungsbeiträge voneinander abgrenzbar sind . 3. Im Fall der Abgrenzbarkeit sind die Reisekosten in...
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  2. Bundesfinanzhof
  3. VI R 5/07
NV: Ob ein geldwerter Vorteil i.S. des § 8 Abs. 2 Satz 1 EStG durch die verbilligte Überlassung einer Ware oder Dienstleistung gegeben ist, ist auch bei einem Gewerbetreibenden allein anhand des üblichen Endpreises für die konkrete Ware oder Dienstleistung zu ermitteln (Anschluss an das BFH-Urteil vom 30. Mai 2001 VI R 123/00, BFHE 195, 376, BStBl II 2002, 230) .
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  2. Bundesfinanzhof
  3. X R 43/08
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  2. Bundesfinanzhof
  3. X R 44/08
Die Ablaufhemmung nach § 171 Abs. 9 AO beginnt, wenn die angezeigte Steuerverkürzung dem Grunde nach individualisiert werden kann, der Steuerpflichtige also Steuerart und Veranlagungszeitraum benennt und den Sachverhalt so schildert, dass der Gegenstand der Selbstanzeige erkennbar wird .
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  2. Bundesfinanzhof
  3. X R 1/08
1. NV: Eine die Rechtseinheit gefährdende Abweichung kann nur bei gleichem oder vergleichbarem Sachverhalt vorliegen. Auszugehen ist von dem Sachverhalt, den das FG festgestellt und seiner Entscheidung zu Grunde gelegt hat. 2. NV: Zu den Darlegungserfordernissen der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtsfrage. 3. NV: Die schlüssige Rüge mangelnder Sachaufklärung wegen der Übergehung von Beweisanträgen erfordert insbesondere die Darlegung, dass die Übergehung in der mündlichen Verhandlung gerügt...
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  2. Bundesfinanzhof
  3. IV B 32/09
1. Mietzahlungen, die einen zusätzlichen, weiteren Wohnbedarf abdecken, weil die Wohnung, die den existentiellen, ersten Wohnbedarf abdecken sollte, nicht mehr bewohnbar ist, können außergewöhnliche und aus tatsächlichen Gründen zwangsläufige Aufwendungen sein . 2. Aufwendungen für einen weiteren, zusätzlichen Wohnbedarf können nur für den Zeitraum als außergewöhnliche Belastung anerkannt werden, der erforderlich ist, die dem ersten Wohnbedarf gewidmete Wohnung wieder in einen bewohnbaren...
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  2. Bundesfinanzhof
  3. VI R 62/08
NV: Streiten die Beteiligten über die Anerkennung einer Entladebescheinigung als Sekundärnachweis für die Einfuhr im Drittland, ohne der Einhaltung der Vorlagefrist Beachtung zu schenken, so ist, wenn das FG von einem anzuerkennenden Sekundärnachweis ausgeht, seine Entscheidung, das HZA habe von Amts wegen konkludent eine Fristverlängerung gewährt, eine den Anspruch auf rechtliches Gehör verletzende Überraschungsentscheidung.
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  2. Bundesfinanzhof
  3. VII B 181/09
Aufwendungen für die Teilnahme an einem Fortbildungskurs, der mit bestimmten Stundenzahlen auf die Voraussetzungen zur Erlangung der Zusatzbezeichnung "Sportmedizin" angerechnet werden kann, sind zumindest teilweise als Werbungskosten zu berücksichtigen, auch wenn der Lehrgang in nicht unerheblichem Umfang Gelegenheit zur Ausübung verbreiteter Sportarten zulässt (Änderung der Rechtsprechung) .
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  2. Bundesfinanzhof
  3. VI R 66/04
Der Haftungsausschluss nach § 42d Abs. 2 i.V.m. § 41c Abs. 4 EStG setzt stets eine Korrekturberechtigung i.S. des § 41c Abs. 1 EStG voraus. Daran fehlt es, wenn eine Lohnsteuer-Anmeldung vorsätzlich fehlerhaft abgegeben worden war und dies dem Arbeitgeber zuzurechnen ist (§ 41c Abs. 1 Nr. 2 EStG) .
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  2. Bundesfinanzhof
  3. VI R 29/08
1. NV: Ob der Beteiligte, der hinsichtlich der Einfuhr von Waren zur besonderen Verwendung die ihm obliegenden Pflichten verletzt hat, offensichtlich fahrlässig gehandelt hat und somit eine Abgabenbegünstigung wegen besonderer Verwendung nicht in Betracht kommt, ist eine Entscheidung aufgrund dem Tatrichter vorbehaltener Tatsachenwürdigung. 2. NV: Art. 212a ZK, nach dessen Wortlaut offensichtliche Fahrlässigkeit der Gewährung der Abgabenbegünstigung entgegensteht, ist auch nicht in Anbetracht...
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  2. Bundesfinanzhof
  3. VII B 157/09
NV: Legt einer von mehreren Gesamtschuldnern gegen den an ihn gerichteten Bescheid ein Rechtsmittel ein, liegt grundsätzlich weder ein Fall notwendiger Hinzuziehung gemäß § 360 Abs. 3 AO noch ein Fall notwendiger Beiladung gemäß § 60 Abs. 3 FGO vor. Die Gesamtschuldnerschaft begründet kein Verhältnis gegenseitiger Abhängigkeit; die Entscheidung gegenüber den Gesamtschuldnern muss nicht einheitlich ergehen. Dies gilt auch im Falle der Inanspruchnahme des Schenkers, der neben dem Beschenkten auch...
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  2. Bundesfinanzhof
  3. II B 131/08
1. NV: Die für den insolventen Steuerberater bestehende Aussicht, am Ende des Insolvenzverfahrens Restschuldbefreiung zu erlangen, ist nicht geeignet, die durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens ausgelöste gesetzliche Vermutung des Vermögensverfalls zu widerlegen . 2. NV: Die vom Insolvenzverwalter erklärte Freigabe der weiteren beruflichen Tätigkeit des Steuerberaters während des Insolvenzverfahrens ist keine auf berufsrechtlichen Gesichtspunkten beruhende Entscheidung und führt auch nicht...
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  2. Bundesfinanzhof
  3. VII B 235/09
NV: Es ist nicht allein der zeitliche Anteil der Tätigkeit dafür entscheidend, unter welchen Voraussetzungen ein häusliches Arbeitszimmer i.S. des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b Satz 3 Halbsatz 2 EStG den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Betätigung bildet. Maßgeblich ist vielmehr der inhaltliche (qualitative) Schwerpunkt der Tätigkeit des Steuerpflichtigen. Dem zeitlichen (quantitativen) Umfang der Nutzung des häuslichen Arbeitszimmers kommt lediglich eine indizielle Bedeutung .
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  2. Bundesfinanzhof
  3. VI B 150/09
In der Revisionsbegründung müssen die Gründe tatsächlicher und rechtlicher Art angegeben werden, die das erstinstanzliche Urteil als unrichtig erscheinen lassen sollen. Der Revisionskläger hat sich mit den tragenden Gründen des finanzgerichtlichen Urteils auseinanderzusetzen und darzulegen, weshalb er diese für unrichtig hält. Hierzu reicht der bloße Hinweis, das angefochtene Urteil stehe zu einer (genau bezeichneten) Entscheidung des BFH in Widerspruch, nicht aus .
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  3. VI R 44/09
NV: Die auf Mitwirkung eines für befangen gehaltenen Richters gestützte Besetzungsrüge hat nur dann Aussicht auf Erfolg, wenn sich dem Beschwerdevorbringen entnehmen lässt, dass der Beschluss über die Zurückweisung des Ablehnungsgesuchs nicht nur fehlerhaft, sondern greifbar gesetzeswidrig und damit willkürlich ist .
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  2. Bundesfinanzhof
  3. X S 42/09 (PKH)