1. NV: Man darf nicht darauf vertrauen, eine unsichere Rechtslage werde in dem Sinne geklärt werden, wie man dies für richtig oder jedenfalls den eigenen Interessen entsprechend hält . 2. NV: Spricht das FG einem Kläger Vertrauensschutz wegen fehlenden guten Glaubens ab, so ist dies allenfalls ein materiell-rechtlicher Mangel seiner Entscheidung und nicht eine Verletzung des Anspruches auf rechtliches Gehör, welcher zu einem Verfahrensmangel führen würde. Ob die Begründung eines Beschlusses zu...