...Selbst wenn dieser Aufwand nicht ertragsmindernd zu berücksichtigen wäre, würde dies nicht zu einer anderen Bewertung führen. Zwar hat die Beklagte - ohne Berücksichtigung eines sog. Substanzerhaltungsaufwands - in den Geschäftsjahren 2008 und 2009 eine hinreichende Eigenkapitalverzinsung erzielt. Allerdings hat sie im Geschäftsjahr 2010 keine angemessene Eigenkapitalverzinsung erwirtschaftet....