...Weder die von der Klägerin in Bezug genommene gerichtliche Begründungspflicht noch die Pflicht des Gerichts, ihr rechtliches Gehör zu gewähren, vermitteln ihr indes einen Anspruch darauf, dass das Gericht ihrem Vorbringen auch in der Sache folgt. 18 Abgesehen davon macht die Klägerin mit dieser Rüge im Kern keinen Verfahrensfehler geltend, sondern greift die Sachverhalts- und Beweiswürdigung des Berufungsgerichts...