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Urteile für Beweiswürdigung

DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
...Denn der Angeklagte hat sich in seinem letzten Wort für die von ihm begangenen Taten entschuldigt, ohne dies näher auszuführen, wobei das Landgericht diese Äußerung im Rahmen der Beweiswürdigung zur Stützung ihrer Überzeugung von der Täterschaft des Angeklagten herangezogen hat (UA S. 33). 8 3....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 601/14
...Insoweit geht aus den Urteilsausführungen zur Beweiswürdigung lediglich hervor, dass die Zeugin M. , eine Mitarbeiterin im Parteibüro der Vorsitzenden U. , die Anweisung erhalten habe, Rechnungen vom Angeklagten ohne Kommentar zu bezahlen (UA S. 41)....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 472/11
...Auch die Sachrüge versagt. 11 Die Revision deckt keine Fehler in der Beweiswürdigung betreffend die Tatfolgen auf. Die Urteilsfeststellungen belegen angesichts der Beteiligung des Angeklagten an der Tatplanung und -ausführung sowie aufgrund der anschließenden Beuteteilung hinreichend seine mittäterschaftliche Stellung. Die Strafzumessung begegnet keinen durchgreifenden Bedenken....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 245/11
...April 2005 I B 248/04, BFH/NV 2005, 1591, m.w.N.). 3 Im Übrigen würde es sich bei der Frage, ob sich die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand rechtfertigenden Tatsachen aus einer (bestimmten) nachgeholten Rechtshandlung ergeben, um eine auf den Einzelfall bezogene und damit nicht verallgemeinerungsfähige Beurteilung handeln, die der Beweiswürdigung und damit dem materiellen Recht zuzuordnen ist....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. IX B 32/10
...StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 1, 5). 7 Gemessen an diesen Grundsätzen ist der von der Strafkammer allein aus der Tatausführung des Mitangeklagten - fünf wuchtige, dem Angeklagten als Mittäter zugerechnete Fußtritte gegen den Kopf des Tatopfers - gezogene Schluss auf den bedingten Tötungsvorsatz des Angeklagten I. vor dem Hintergrund der getroffenen Feststellungen und den Ausführungen in der Beweiswürdigung...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 558/09
...Ohne Erfolg rügt der Kläger mangelnde Sachaufklärung und "eine Aktenwidrigkeit", weil das FG sich nicht von der Richtigkeit des "von ihm dargelegten und unter Beweis gestellten" Sachverhalts überzeugt hat, denn (angebliche) Mängel der Beweiswürdigung sind materiell-rechtliche Fehler; damit kann die Zulassung der Revision nicht erreicht werden (z.B. BFH-Beschluss vom 19....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. V B 78/09
...Die Strafkammer hat bei der Beweiswürdigung ausdrücklich verschiedene Parallelen zwischen der Tat, die dem früheren Urteil zugrunde lag, und den nunmehr abgeurteilten Brandstiftungstaten als Beweisindiz zum Nachteil des Angeklagten berücksichtigt (UA S. 16 f.)....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 207/15
...Eine Divergenz liegt nicht vor, wenn die Vorinstanz einen Rechtssatz des Bundesverwaltungsgerichts im Einzelfall rechtsfehlerhaft anwendet oder daraus nicht die rechtlichen Folgerungen zieht, die etwa für die Sachverhalts- und Beweiswürdigung geboten sind (stRspr; vgl. nur Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 n.F....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 B 86/09
...Ebenso wenig hat das Bundesverwaltungsgericht vorgegeben, welche Bedeutung bei der Beweiswürdigung der Tatsache zukommt, dass bereits zugeteilte Frequenzen von Unternehmen, die einen weiteren Bedarf geltend gemacht haben, tatsächlich nicht genutzt werden. 16 Insbesondere kommt der Aussage des Bundesverwaltungsgerichts Anders als bei der Prognose selbst, die die Bewertung eines ausreichenden Frequenzumfangs...
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 6 B 59/14
...Soweit sie mit ihrer Revision sinngemäß rügt, das LSG habe die Grenzen freier Beweiswürdigung (§ 128 Abs 1 S 1 SGG) überschritten, bezeichnet sie iS von § 164 Abs 2 S 3 SGG nicht alle Tatsachen, die den Mangel ergeben sollen (vgl dazu BSGE 118, 137 = SozR 4-2400 § 90 Nr 1, RdNr 30 mwN)....
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 1 KR 17/17 R
...(Angebliche) Fehler der Sachverhalts- und Beweiswürdigung des Tatsachengerichts, die dem Überzeugungsgrundsatz gemäß § 108 Abs. 1 VwGO genügen muss, sind regelmäßig nicht dem Verfahrensrecht, sondern dem sachlichen Recht zuzuordnen (vgl. nur BVerwG, Beschluss vom 14. Juli 2010 - 10 B 7.10 - Buchholz 310 § 108 Abs. 1 VwGO Nr. 66 Rn. 4 m.w.N.)....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 7 B 3/15
...Die dem zugrunde liegende Beweiswürdigung erweist sich unter Berücksichtigung des dafür geltenden eingeschränkten revisionsgerichtlichen Prüfungsmaßstabs (siehe nur BGH, Urteil vom 5. Dezember 2017 - 1 StR 416/17 Rn. 17 mwN) als tragfähig....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 351/17
2016-01-13
BVerwG 7. Senat
...(Angebliche) Fehler der Sachverhalts- und Beweiswürdigung des Tatsachengerichts, die dem Überzeugungsgrundsatz gemäß § 108 Abs. 1 VwGO genügen muss, sind regelmäßig nicht dem Verfahrensrecht, sondern dem sachlichen Recht zuzuordnen (vgl. nur BVerwG, Beschluss vom 14. Juli 2010 - 10 B 7.10 - Buchholz 310 § 108 Abs. 1 VwGO Nr. 66 Rn. 4 m.w.N.)....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 7 B 4/15
2016-01-13
BVerwG 7. Senat
...(Angebliche) Fehler der Sachverhalts- und Beweiswürdigung des Tatsachengerichts, die dem Überzeugungsgrundsatz gemäß § 108 Abs. 1 VwGO genügen muss, sind regelmäßig nicht dem Verfahrensrecht, sondern dem sachlichen Recht zuzuordnen (vgl. nur BVerwG, Beschluss vom 14. Juli 2010 - 10 B 7.10 - Buchholz 310 § 108 Abs. 1 VwGO Nr. 66 Rn. 4 m.w.N.)....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 7 B 13/15
2016-01-13
BVerwG 7. Senat
...(Angebliche) Fehler der Sachverhalts- und Beweiswürdigung des Tatsachengerichts, die dem Überzeugungsgrundsatz gemäß § 108 Abs. 1 VwGO genügen muss, sind regelmäßig nicht dem Verfahrensrecht, sondern dem sachlichen Recht zuzuordnen (vgl. nur BVerwG, Beschluss vom 14. Juli 2010 - 10 B 7.10 - Buchholz 310 § 108 Abs. 1 VwGO Nr. 66 Rn. 4 m.w.N.)....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 7 B 6/15
2016-01-13
BVerwG 7. Senat
...(Angebliche) Fehler der Sachverhalts- und Beweiswürdigung des Tatsachengerichts, die dem Überzeugungsgrundsatz gemäß § 108 Abs. 1 VwGO genügen muss, sind regelmäßig nicht dem Verfahrensrecht, sondern dem sachlichen Recht zuzuordnen (vgl. nur BVerwG, Beschluss vom 14. Juli 2010 - 10 B 7.10 - Buchholz 310 § 108 Abs. 1 VwGO Nr. 66 Rn. 4 m.w.N.)....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 7 B 10/15
...Strafsenat 1 StR 273/11 Strafurteil wegen Mordes: Anforderungen an die tatrichterliche Beweiswürdigung bezüglich der Mordmerkmale Heimtücke und niedrige Beweggründe 1. Die Revisionen der Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Tübingen vom 16. Dezember 2010 werden verworfen....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 273/11
...Gemäß § 160 Abs 2 Nr 3 Halbs 2 SGG kann der geltend gemachte Verfahrensmangel allerdings nicht auf eine Verletzung der §§ 109 (Anhörung eines bestimmten Arztes) und 128 Abs 1 S 1 SGG (freie richterliche Beweiswürdigung) und auf eine Verletzung des § 103 SGG (Aufklärung des Sachverhalts von Amts wegen) nur gestützt werden, wenn er sich auf einen Beweisantrag bezieht, dem das LSG ohne hinreichende Begründung...
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 9 V 36/12 B
2016-01-13
BVerwG 7. Senat
...(Angebliche) Fehler der Sachverhalts- und Beweiswürdigung des Tatsachengerichts, die dem Überzeugungsgrundsatz gemäß § 108 Abs. 1 VwGO genügen muss, sind regelmäßig nicht dem Verfahrensrecht, sondern dem sachlichen Recht zuzuordnen (vgl. nur BVerwG, Beschluss vom 14. Juli 2010 - 10 B 7.10 - Buchholz 310 § 108 Abs. 1 VwGO Nr. 66 Rn. 4 m.w.N.)....
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  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 7 B 9/15
2016-01-13
BVerwG 7. Senat
...(Angebliche) Fehler der Sachverhalts- und Beweiswürdigung des Tatsachengerichts, die dem Überzeugungsgrundsatz gemäß § 108 Abs. 1 VwGO genügen muss, sind regelmäßig nicht dem Verfahrensrecht, sondern dem sachlichen Recht zuzuordnen (vgl. nur BVerwG, Beschluss vom 14. Juli 2010 - 10 B 7.10 - Buchholz 310 § 108 Abs. 1 VwGO Nr. 66 Rn. 4 m.w.N.)....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 7 B 8/15