...Nach seinen tatsächlichen Feststellungen liegen weder neuere wissenschaftliche Erkenntnisse vor, die zu einer anderen Einschätzung des gesundheitlichen Risikos führen würden, noch gibt es Anhaltspunkte dafür, dass im Fall des Klägers etwa aufgrund besonderer örtlicher Gegebenheiten eine andere Beurteilung erforderlich wäre. 25 Diese Sachverhalts- und Beweiswürdigung verletzt weder den Überzeugungsgrundsatz...