...Soweit das Landgericht eine soziale Gefährdung und Gefährlichkeit nicht erkannt hat, weil der Angeklagte bisher keine Gewaltdelikte unter Alkoholeinfluss begangen habe, hat es aus dem Blick verloren, dass es im Rahmen sowohl der Beweiswürdigung als auch der Strafzumessung davon ausgegangen ist, dass die alkoholbedingte Enthemmung zum Zeitpunkt der Tat diese jedenfalls mitbeeinflusst hat. 9 Da sich...