...Es kann daher dahinstehen, ob die mit Verfahrensrügen angegriffene Beweiswürdigung des Landesarbeitsgerichts einer rechtsbeschwerderechtlichen Überprüfung standhielte. 20 (1) Das Landesarbeitsgericht hat festgestellt, der Personalleiter Sch habe auf dem „Scheunentreffen“ am 12. September 2013 geäußert, wer Frau S wähle, begehe Verrat, sie dürfe auf keinen Fall wiedergewählt werden....