...Soweit sie in diesem Zusammenhang vorbringt, es sei "nicht feststellbar, dass die Wirksamkeit des Zaunes hier auf der Basis der besten wissenschaftlichen Erkenntnisse" festgestellt wurde, wendet sie sich gegen die Beweiswürdigung des Gerichts, das von der Annahme ausgegangen ist, der Zaun sei geeignet, ein Kollisionsrisiko für waldbewohnende Vogelarten noch weiter zu mindern....