...Insgesamt fügte der Angeklagte seiner Ehefrau mindestens 67 aktiv geführte Stiche zu, die zu deren Tod führten. 4 Im Rahmen der Beweiswürdigung und der rechtlichen Würdigung des Geschehens hat die Strafkammer ausgeführt, es könne dem Angeklagten zwar nicht widerlegt werden, dass er den ursprünglichen Entschluss, seine Ehefrau zu töten, aufgegeben habe, als er seinen Sohn in der Balkontür erblickte,...