...Die unterlassene Abgabe eines eigenen Vertragsangebots und die Antragstellung des Klägers im Vorprozess lassen die Schlussfolgerungen im Berufungsurteil nicht zu. 31 aa) Die Prüfung, ob ein verspätetes Angebot allein oder - ggf. in welchem Grad - mitursächlich für einen nur noch rückwirkend möglichen Vertragsschluss war, unterliegt der freien richterlichen Beweiswürdigung des Tatsachengerichts....