...Dies ist der Zeitpunkt, zu dem nach der Versorgungsordnung im Regelfall mit einer Inanspruchnahme der Betriebsrente und einem altersbedingten Ausscheiden aus dem Berufs- und Erwerbsleben zu rechnen ist. 49 § 7 Abs. 4 VO 1992 legt ein davon abweichendes Alter fest, indem auf das vollendete 62. Lebensjahr und nicht auf die Vollendung des 65....