...In Einzelfällen kann daher ein bloßer Aufhebungsantrag genügen, wenn für das FG zweifelsfrei erkennbar ist, dass der Kläger sich gegen die Rechtmäßigkeit des angefochtenen Bescheids dem Grunde nach wendet (BFH-Beschlüsse vom 30. Juni 2004 VI B 89/02, BFH/NV 2004, 1541, und in BFH/NV 2006, 1129). 6 Hiervon ist im Streitfall nicht auszugehen....