...Der Kläger hat nicht dargelegt, dass der geltend gemachte Revisionszulassungsgrund nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO vorliegt. 2 Der Kläger wendet sich gegen einen Bescheid, durch den der Beklagte Rundfunkbeiträge für die Monate Januar bis Juni 2013 nebst Rücklastschriftkosten und Säumniszuschlag in Höhe von insgesamt 226,18 € für zwei Wohnungen festgesetzt hat....