...Versammlung sei, hinweggedacht werden, ohne dass sich am Ergebnis der vorinstanzlichen Entscheidung etwas ändert. 8 b) Mit der Frage, ob Ermessenserwägungen der Behörde - wie im Rahmen der Vorschrift des § 61 Abs. 1 Satz 2 BauO NRW - entbehrlich sind, wenn das erkennende Gericht diese ersetzt, wendet sich die Beschwerde gegen die Annahme des Oberverwaltungsgerichts (UA S. 14), dass der angefochtene Bescheid...