...Nachdem der Landespersonalausschuss eine nachträgliche Zustimmung zur Ernennung der Klägerin zur Realschullehrerin abgelehnt hatte, stellte die Beklagte mit Bescheid vom 29. Mai 2008 fest, dass die Ernennung der Klägerin zur "Realschullehrerin" nichtig sei. Die Klägerin sei weiterhin "Lehrerin z.A."; die bislang aufgrund der fehlerhaften Ernennung gewährten Leistungen würden ihr jedoch belassen....