...Dabei setzt er seine eigene Rechtsauffassung an die Stelle der Rechtsansicht des FG, das unter Berufung auf die Rechtsprechung des EuGH dem Umstand keine ausschlaggebende Bedeutung beigemessen hat, dass die GmbH nach Maßgabe des konkreten Verwendungszwecks für die Endausstattung, d.h. den Spezialaufbau und den Einbau der endgültigen Tankanlage, gesorgt und die Renault SA lediglich das Fahrgestell und...