...Unabhängig davon, ob hier bereits eine (psychische) Beihilfe der betroffenen Soldaten zu den Pflichtverletzungen des jeweils anderen in Rede steht, steht dieser Beteiligungsform jedenfalls gleich, wenn mehreren Soldaten vorgeworfen wird, Pflichtverletzungen am selben Ort und zur selben Zeit begangen zu haben und gegen die Pflichtverletzungen der anderen Anwesenden nicht eingeschritten zu sein....