...Soweit sich die Beschwerde gegen die Schlussfolgerung des Oberverwaltungsgerichts wendet, dass die Situation bei der Ausgestaltung der Beihilfe mit der Fortschreibung der Besoldungshöhe nicht zu vergleichen sei, da der Gesetzgeber in der Lage sei, den Rahmen, in dem er Beihilfe gewähre, und die Grundsätze, nach denen er die Beihilfeleistungen erbringe, in einer die inhaltliche (verfassungs-)gerichtliche...