...Die zuständige Behörde ist nicht gezwungen, einen Dreijahreshöchstzeitraum tagesgenau einzuhalten. Sie handelt vielmehr in Übereinstimmung mit dem Gesetz, wenn sie "regelmäßig" kürzere Abstände als drei Jahre einhält, sofern sie durch sachliche Umstände im Verwaltungsverfahren dazu gezwungen wird und nicht willkürlich handelt, um etwa ihr Gebühreneinkommen zu erhöhen. 3....