...Jedoch lagen die Voraussetzungen nicht vor, unter denen ein Verwaltungsgericht nach § 113 Abs. 5 VwGO eine beklagte Behörde verpflichten kann, den Kläger unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts zu bescheiden. 25 a) Ein solcher Ausspruch ist nach § 113 Abs. 5 VwGO nur zulässig, wenn zwar die Ablehnung oder Unterlassung eines Verwaltungsaktes rechtswidrig ist und den Kläger in seinen Rechten...