.... , der als einziger Beteiligter die Geschäftsräume der Bank betreten hat, um die Skimmingtechnik anzubringen, ein maßgebliches Interesse hatte, seine Tatbeteiligung als geringer strafwürdig erscheinen zu lassen, so durch die Angabe, dass der Angeklagte der „Kopf" der Tätergruppe gewesen sei und dass er von dessen Onkel D. wegen eines nicht zurückgezahlten Darlehens mit massiver körperlicher Gewalt...