...Vielmehr zählen unter der Voraussetzung, dass die gesetzliche Vieheinheiten-Grenze nicht überschritten wird, beispielsweise auch das Halten eigener Reit-, Renn-, Spring- und Dressurpferde und die nicht nur kurzfristige Ausbildung von eigenen Pferden zu solchen Zwecken nach der Verkehrsauffassung zur landwirtschaftlichen Nutzung (Eisele in Rössler/Troll, BewG, § 51 Rz 11; Bruschke in Gürsching/Stenger...