...Die Anforderung, wonach die gesuchte Person „frisch gebacken aus der kaufmännischen Ausbildung“ kommen sollte, könne auch ein Quereinsteiger erfüllen, der erst in höherem Alter eine entsprechende Ausbildung absolviert habe. Desungeachtet seien die Anforderungen in der Stellenausschreibung gerechtfertigt....