...Die Tätigkeit des Klägers kommt andererseits den in der Anlage 1b zum BAT genannten Pflegediensttätigkeiten Pflegehelferinnen, Altenpflegehelferinnen, Krankenpflegehelferinnen, Wochenpflegerinnen, Krankenschwestern, Hebammen, Altenpflegerinnen, Leitende Krankenschwestern, Leitende Hebammen, (jeweils mit unterschiedlicher Ausbildung, Tätigkeitszeit, Aufgaben, Anzahl unterstellter Personen usw.) nicht...