...Zwar ist der Aufenthalt eines Ausländers, der um Asyl nachsucht, nach § 55 Abs. 1 Satz 1 AsylG kraft Gesetzes zur Durchführung des Asylverfahrens gestattet (Aufenthaltsgestattung). Nach § 60 Abs. 9 AufenthG kann ein Ausländer, der einen Asylantrag gestellt hat, aber bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 60 Abs. 8 AufenthG abweichend von den Vorschriften des Asylgesetzes abgeschoben werden....