Ehemalige Dienstordnungs-Angestellte von Trägern der landwirtschaftlichen Sozialversicherung, die im Zeitpunkt der Fusion dieser Sozialversicherungsträger und ihres Spitzenverbandes zu einer bundesunmittelbaren Körperschaft des öffentlichen Rechts bereits Versorgungsempfänger waren und deren Versorgungsverhältnisse auf die neue Körperschaft übergeleitet wurden, haben nach Art. 2 § 1 Abs. 2 des Gesetzes zur Neuordnung der Organisation der landwirtschaftlichen Sozialversicherung...