Aktuelle Urteile und Gesetze zu Arbeitsrecht

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RECHTSGEBIET
GERICHT
JAHR
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg - Kammern Mannheim - vom 25. Oktober 2016 - 19 Sa 26/16 - wird zurückgewiesen. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 7 AZR 829/16
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 25. August 2016 - 5 Sa 384/16 - wird zurückgewiesen. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 7 AZR 797/16
Das Verfahren wird eingestellt, soweit es sich auf die Umgruppierung der Arbeitnehmerinnen W, M, H B und J B bezieht. Im Übrigen wird die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 22. September 2015 - 4 TaBV 203/14 - zurückgewiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 7 ABR 18/16
Die Rechtsbeschwerden der Beteiligten zu 13. bis 16. gegen den Beschluss des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 20. Juni 2016 - 16 TaBV 101/15 - werden als unzulässig verworfen. Auf die Rechtsbeschwerde des Gesamtbetriebsrats wird der genannte Beschluss des Landesarbeitsgerichts teilweise aufgehoben, soweit das Landesarbeitsgericht den Beschwerden der Antragsteller gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 4. März 2015 - 17 BV 420/14 - entsprochen hat. Die Beschwerden der...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 7 ABR 77/16
2018-09-25
BAG 3. Senat
Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 15. Juni 2017 - 7 Sa 4/17 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Beklagte Zinsen ab dem 26. September 2018 zu zahlen hat. Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 356/17
2018-09-25
BAG 3. Senat
Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 1. Juni 2017 - 7 Sa 96/16 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Beklagte Zinsen ab dem 26. September 2018 zu zahlen hat. Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 334/17
2018-09-25
BAG 3. Senat
Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 29. Juni 2017 - 7 Sa 29/17 - aufgehoben. Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten der Revision - an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 407/17
Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 20. Juli 2017 - 7 Sa 24/17 - aufgehoben. Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten der Revision - an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 402/17
2018-09-25
BAG 3. Senat
Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 27. Juli 2017 - 7 Sa 43/17 - aufgehoben. Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten der Revision - an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 502/17
2018-09-25
BAG 8. Senat
Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 21. November 2017 - 8 Sa 477/17 - teilweise aufgehoben und zur Klarstellung wie folgt neu gefasst: Auf die Berufung der Beklagten wird - unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen - das Urteil des Arbeitsgerichts Oberhausen vom 3. Mai 2017 - 1 Ca 1272/16 - teilweise abgeändert und zur Klarstellung wie folgt neu gefasst: Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 641,15 Euro brutto nebst Zinsen iHv. fünf...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 8 AZR 70/18
2018-09-25
BAG 3. Senat
Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 18. Juli 2017 - 4 Sa 22/17 - wird zurückgewiesen. Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 466/17
§ 12a Abs. 1 Satz 1 ArbGG schließt als spezielle arbeitsrechtliche Regelung nicht nur einen prozessualen Kostenerstattungsanspruch, sondern auch einen materiell-rechtlichen Kostenerstattungsanspruch für bis zum Schluss einer eventuellen ersten Instanz entstandene Beitreibungskosten und damit insoweit auch einen Anspruch auf Pauschalen nach § 288 Abs. 5 Satz 1 BGB aus.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 8 AZR 26/18
2018-09-25
BAG 3. Senat
Auf die Revision der Beklagten wird - unter Zurückweisung der Revision im Übrigen - das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 15. Juni 2017 - 7 Sa 93/16 - teilweise aufgehoben. Auf die Berufung der Beklagten und die Anschlussberufung des Klägers wird - unter Zurückweisung der Berufung und der Anschlussberufung im Übrigen - das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 15. September 2016 - 7 Ca 212/16 - insoweit abgeändert und der Tenor zur Klarstellung insgesamt wie folgt neu gefasst: 1....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 364/17
2018-09-25
BAG 8. Senat
Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 10. Oktober 2017 - 8 Sa 285/17 - teilweise aufgehoben und zur Klarstellung wie folgt neu gefasst: Auf die Berufung der Beklagten wird - unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen - das Urteil des Arbeitsgerichts Oberhausen vom 9. März 2017 - 1 Ca 1271/16 - teilweise abgeändert und zur Klarstellung wie folgt neu gefasst: Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 641,15 Euro brutto nebst Zinsen iHv. fünf...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 8 AZR 27/18
2018-09-25
BAG 3. Senat
Auf die Revision der Beklagten wird - unter Zurückweisung der Revision im Übrigen - das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 15. Juni 2017 - 7 Sa 26/17 - aufgehoben, soweit die Beklagte auf den Klageantrag zu 2. zur Zahlung von Zinsen auf die ab September 2018 fälligen Beträge verurteilt wurde. Auf die Berufung der Beklagten wird - unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen - das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 21. Dezember 2016 - 28 Ca 141/16 - insoweit abgeändert und der Tenor...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 358/17
Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 22. Februar 2017 - 6 Sa 972/16 - aufgehoben. Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten der Revision - an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 289/17
2018-09-25
BAG 3. Senat
Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 27. Juli 2017 - 7 Sa 44/17 - aufgehoben. Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten der Revision - an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 504/17
Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 15. Juni 2017 - 7 Sa 6/17 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Beklagte Zinsen ab dem 26. September 2018 zu zahlen hat. Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 333/17
Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 11. Juli 2017 - 4 Sa 100/16 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Beklagte Zinsen ab dem 26. September 2018 zu zahlen hat. Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 468/17
2018-09-25
BAG 3. Senat
Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 29. Juni 2017 - 7 Sa 15/17 - wird zurückgewiesen. Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 355/17