Aktuelle Urteile und Gesetze zu Arbeitsrecht

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RECHTSGEBIET
GERICHT
JAHR
1. Die Rechtsbeschwerde des Klägers des Ausgangsverfahrens (Antragsgegner) gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 31. Juli 2018 - 4 Ta 87/18 - wird als unzulässig verworfen. 2. Der Kläger des Ausgangsverfahrens hat die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 6 AZB 31/18
1. Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 16. Mai 2017 - 3 Sa 611/16 - wird zurückgewiesen. 2. Auf die Anschlussrevision des Klägers wird das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 16. Mai 2017 - 3 Sa 611/16 - teilweise aufgehoben. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Leipzig vom 20. Oktober 2016 - 8 Ca 2075/16 - teilweise abgeändert. Es wird festgestellt, dass der Beklagte verpflichtet ist, die Zeiten der An-...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 6 AZR 294/17
1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 23. November 2016 - 2 Sa 68/16 - wird zurückgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 6 AZR 240/17
1. Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 17. März 2017 - 10 Sa 587/16 - wird zurückgewiesen. 2. Der Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 6 AZR 385/17
Wird eine von einer Tarifnorm eröffnete rechtliche Gestaltungsmöglichkeit missbräuchlich eingesetzt, um einen nach Inhalt und Zweck der Norm verbotenen Erfolg zu erreichen, liegt ein unwirksames Umgehungsgeschäft vor. Darum besteht kein Anspruch auf Überbrückungsbeihilfe als Aufstockung zum Krankengeld nach § 4 Ziff. 1 Buchst. c TV SozSich, wenn das zugrunde liegende Arbeitsverhältnis ein Scheingeschäft iSd. § 117 Abs. 1 BGB ist.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 6 AZR 522/17
Der Anspruch des Arbeitgebers gegen den Arbeitnehmer auf Erstattung nachentrichteter Lohnsteuer nach § 42d Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3 Satz 1 EStG, § 44 Abs. 1 Satz 1 AO iVm. § 426 Abs. 1 Satz 1 BGB wird im Sinne einer tarifvertraglichen Ausschlussfrist fällig mit tatsächlicher Zahlung des Steuerbetrags.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 5 AZR 301/17
Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 25. Mai 2016 - 4 Sa 1470/15 - aufgehoben. Der Rechtsstreit wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten der Revision - an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 482/16
Auf die Revision des Klägers wird - unter Zurückweisung der Revision im Übrigen - das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 25. Mai 2016 - 4 Sa 1471/15 - im Kostenpunkt insgesamt und insoweit aufgehoben, als es die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 8. Mai 2015 - 31 Ca 18244/14, 31 Ca 18247/14 - hinsichtlich der Zahlung rückständiger Sonderzuwendungen für die Jahre 2009 bis 2014 iHv. insgesamt 12.615,16 Euro brutto zzgl. Zinsen zurückgewiesen...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 483/16
I. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 20. Januar 2017 - 8 Sa 1404/16 - wird zurückgewiesen, soweit sie sich gegen die Entscheidung über die Klage richtet. II. Soweit sich die Revision des Klägers gegen die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts über die Widerklage richtet, wird die Entscheidung aufgehoben. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 5. Juli 2016 - 36 Ca 17469/14, WK 36 Ca 17473/14 -...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 103/17
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 8 AZR 562/16
1. § 9 Abs. 1 Alt. 1 AGG, wonach ungeachtet des § 8 AGG eine unterschiedliche Behandlung wegen der Religion oder der Weltanschauung bei der Beschäftigung durch Religionsgemeinschaften, die ihnen zugeordneten Einrichtungen ohne Rücksicht auf ihre Rechtsform oder durch Vereinigungen, die sich die gemeinschaftliche Pflege einer Religion oder Weltanschauung zur Aufgabe machen, zulässig ist, wenn eine bestimmte Religion oder Weltanschauung unter Beachtung des Selbstverständnisses der jeweiligen...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 8 AZR 501/14
1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 30. August 2017 - 5 Sa 21/17 - wird zurückgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 10 AZR 69/18
Die Rechtsbeschwerde des Beteiligten zu 1. gegen den Beschluss des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 30. Januar 2017 - 16 TaBV 198/16 - wird zurückgewiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 7 ABR 23/17
1. Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 18. Oktober 2017 - 5 Sa 8/17 - wird zurückgewiesen. 2. Die Klägerin hat die Kosten der Revision zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 10 AZR 19/18
2018-10-24
BAG 7. Senat
Die Rechtsbeschwerde des Beteiligten zu 1. gegen den Beschluss des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 30. Januar 2017 - 16 TaBV 185/16 - wird zurückgewiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 7 ABR 24/17
Die tatrichterlichen Erwägungen zur Anwendung von § 315 BGB im Fall einer variablen Vergütung können vom Revisionsgericht nur darauf überprüft werden, ob das Berufungsgericht den Begriff der Billigkeit verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnorm Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat, ob es alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat und ob das Urteil in sich widerspruchsfrei ist.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 10 AZR 285/16
1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 14. Dezember 2016 - 8 Sa 1064/15 - unter Zurückweisung der Anschlussrevision des Klägers aufgehoben, soweit die Beklagte zur Zahlung von 25.973,44 Euro nebst fünf Prozentpunkten Zinsen über dem Basiszinssatz seit 1. Juli 2012 und weiteren 7.183,13 Euro nebst fünf Prozentpunkten Zinsen über dem Basiszinssatz seit 1. Juli 2013 verurteilt wurde. Die Entscheidungsformel wird zur Klarstellung wie folgt neu...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 10 AZR 278/17
Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 21. September 2016 - 8 Sa 186/16 - aufgehoben. Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten der Revision - an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 7 AZR 92/17
Die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 9. Dezember 2016 - 8 TaBV 1304/16 - wird zurückgewiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 1 ABR 18/17