Aktuelle Urteile und Gesetze zu Arbeitsrecht

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GERICHT
JAHR
Verordnung über die Berufsausbildung zum Luftverkehrskaufmann und zur Luftverkehrskauffrau (Luftverkehrskaufleuteausbildungsverordnung)
  1. Gesetze
  2. LuftvKflAusbV
  3. § 13
Verordnung über die Berufsausbildung zum Luftverkehrskaufmann und zur Luftverkehrskauffrau (Luftverkehrskaufleuteausbildungsverordnung)
  1. Gesetze
  2. LuftvKflAusbV
  3. § 9
Verordnung über die Berufsausbildung zum Luftverkehrskaufmann und zur Luftverkehrskauffrau (Luftverkehrskaufleuteausbildungsverordnung)
  1. Gesetze
  2. LuftvKflAusbV
  3. Eingangsformel
Verordnung über die Berufsausbildung zum Luftverkehrskaufmann und zur Luftverkehrskauffrau (Luftverkehrskaufleuteausbildungsverordnung)
  1. Gesetze
  2. LuftvKflAusbV
  3. Inhaltsübersicht
Verordnung über die Berufsausbildung zum Luftverkehrskaufmann und zur Luftverkehrskauffrau (Luftverkehrskaufleuteausbildungsverordnung)
  1. Gesetze
  2. LuftvKflAusbV
  3. Anlage
Verordnung über die Berufsausbildung zum Luftverkehrskaufmann und zur Luftverkehrskauffrau (Luftverkehrskaufleuteausbildungsverordnung)
  1. Gesetze
  2. LuftvKflAusbV
  3. § 17
Verordnung über die Berufsausbildung zum Luftverkehrskaufmann und zur Luftverkehrskauffrau (Luftverkehrskaufleuteausbildungsverordnung)
  1. Gesetze
  2. LuftvKflAusbV
  3. § 16
Verordnung über die Berufsausbildung zum Luftverkehrskaufmann und zur Luftverkehrskauffrau (Luftverkehrskaufleuteausbildungsverordnung)
  1. Gesetze
  2. LuftvKflAusbV
  3. § 18
1. Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 19. Mai 2016 - 18 Sa 33/16 - aufgehoben. 2. Die Berufung der Beklagten gegen das Teilurteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 8. Juli 2015 - 14 Ca 1895/15 - wird zurückgewiesen. 3. Die Beklagte hat die Kosten der Berufung und der Revision zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 2 AZR 403/16
1. Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 19. Mai 2016 - 18 Sa 32/16 - teilweise aufgehoben. 2. Die Berufung der Beklagten gegen das Teilurteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 8. Juli 2015 - 14 Ca 1894/15 - wird insgesamt zurückgewiesen. 3. Die Beklagte hat die Kosten der Berufung und der Revision zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 2 AZR 406/16
1. Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 10. Mai 2016 - 16 Sa 30/16 - aufgehoben. 2. Die Berufung der Beklagten gegen das Teilurteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 8. Juli 2015 - 14 Ca 1791/15 - wird zurückgewiesen. 3. Die Beklagte hat die Kosten der Berufung und der Revision zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 2 AZR 449/16
Wird einem Entlassungsverlangen des Betriebsrats im Verfahren nach § 104 Satz 2 BetrVG rechtskräftig stattgegeben, begründet dies ein dringendes betriebliches Erfordernis iSd. § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG für eine ordentliche arbeitgeberseitige Kündigung.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 2 AZR 551/16
1. Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 15. Juli 2016 - 3 Sa 158/16 - aufgehoben. 2. Die Berufung der Beklagten gegen das Teilurteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 29. Juli 2015 - 14 Ca 2611/15 - wird zurückgewiesen. 3. Die Beklagte hat die Kosten der Berufung und der Revision zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 2 AZR 596/16
Die Rechtsbeschwerde des Gesamtbetriebsrats gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 27. August 2015 - 11 TaBV 42/14 - wird zurückgewiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 1 ABR 1/16
1. Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 24. Juni 2016 - 3 Sa 162/16 - teilweise aufgehoben. 2. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 10. Dezember 2015 - 63 Ca 1624/15 - teilweise abgeändert: Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die Kündigung der Beklagten vom 29. Januar 2015 nicht aufgelöst worden ist. 3. Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlussurteil vorbehalten.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 2 AZR 627/16 (A)
Die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 12. August 2015 - 12 TaBV 37/15 - wird zurückgewiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 1 ABR 40/15
1. Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 26. Juli 2016 - 16 Sa 29/16, 16 Sa 662/16 - teilweise aufgehoben. 2. Die Anschlussberufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 26. November 2015 - 13 Ca 2610/15 - wird zurückgewiesen. 3. Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlussurteil vorbehalten.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 2 AZR 760/16 (A)
Die Mitbestimmung des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG knüpft bei § 3 Abs. 1 ArbSchG an das Vorliegen von Gefährdungen an, die entweder feststehen oder im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung festzustellen sind.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 1 ABR 25/15
1. Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 22. Juni 2016 - 23 Sa 144/16, 23 Sa 159/16 - teilweise aufgehoben. 2. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 1. Dezember 2015 - 36 Ca 2066/15 - wird zurückgewiesen. 3. Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlussurteil vorbehalten.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 2 AZR 548/16 (A)
Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 27. November 2014 - 15 Sa 740/14 - aufgehoben. Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten des Revisionsverfahrens - an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 8 AZR 89/15