1. Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 24. Juni 2016 - 3 Sa 162/16 - teilweise aufgehoben. 2. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 10. Dezember 2015 - 63 Ca 1624/15 - teilweise abgeändert: Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die Kündigung der Beklagten vom 29. Januar 2015 nicht aufgelöst worden ist. 3. Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlussurteil vorbehalten.