Luftverkehrskaufleuteausbildungsverordnung (LuftvKflAusbV)
Verordnung über die Berufsausbildung zum Luftverkehrskaufmann und zur Luftverkehrskauffrau

Ausfertigungsdatum: 29.03.2017


§ 9 LuftvKflAusbV Prüfungsbereiche von Teil 1

Teil 1 der Abschlussprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:

1.
Passagierprozesse sowie
2.
Personal und Beschaffung.