Aktuelle Urteile und Gesetze zu Arbeitsrecht

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DOKUMENTART
RECHTSGEBIET
GERICHT
JAHR
2017-04-26
BAG 5. Senat
1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 25. September 2013 - 2 Sa 172/12 - wird zurückgewiesen. 2. Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 5 AZR 742/16 (F)
1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 24. September 2015 - 2 Sa 96/15 - wird zurückgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 10 AZR 856/15
Ein Rechtsstreit, mit dem ein Leiharbeitnehmer seinen Entleiher auf Auskunftserteilung nach § 13 AÜG in Anspruch nimmt, kann nicht nach § 97 Abs. 5 Satz 1 ArbGG ausgesetzt werden. Eine gleichwohl erfolgte Aussetzung vermag keine Antragsbefugnis iSd. Vorschrift zu vermitteln.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 1 ABR 62/14
Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 14. Juli 2015 - 16 Sa 1952/14 - aufgehoben, soweit es der Berufung der Beklagten stattgegeben hat. Auf die Berufung der Beklagten wird unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 20. August 2014 - 29 Ca 8096/14 - teilweise abgeändert und der Tenor zu 1) des arbeitsgerichtlichen Urteils insgesamt - auch zur Klarstellung - wie folgt neu gefasst: Es wird...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 668/15
Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 27. Oktober 2015 - 6 Sa 666/15 - aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 1 AZR 714/15
I. Auf die Revision des Beklagten wird unter deren Zurückweisung im Übrigen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 9. April 2015 - 5 Sa 229/14 - im Tenor unter I. 3. teilweise und unter I. 4. insgesamt aufgehoben. Auf die Berufung des Klägers wird unter deren Zurückweisung im Übrigen das Urteil des Arbeitsgerichts Schwerin vom 28. August 2014 - 6 Ca 2312/13 - teilweise abgeändert und zur Klarstellung insgesamt wie folgt neu gefasst: Der Beklagte wird verurteilt, an den...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 1 AZR 427/15
Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 11. Juni 2015 - 7 Sa 11/15 - teilweise aufgehoben. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 29. April 2014 - 14 Ca 9196/12 - teilweise abgeändert und zur Klarstellung wie folgt neu gefasst: Es wird festgestellt, dass der Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger bei Eintritt des Versorgungsfalles (Vollendung des 67. Lebensjahres) eine monatliche Firmenrente iHv. 256,33 Euro zu zahlen. Im...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 540/15
  1. Gesetze
  2. 9. MalerArbbV
  3. Anlage
2017-04-25
BAG 1. Senat
Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 13. Oktober 2015 - 7 Sa 257/15 - aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 1 AZR 132/16
Neunte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen im Maler- und Lackiererhandwerk (9. Malerarbeitsbedingungenverordnung)
  1. Gesetze
  2. 9. MalerArbbV
  3. § 1
Neunte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen im Maler- und Lackiererhandwerk (9. Malerarbeitsbedingungenverordnung)
  1. Gesetze
  2. 9. MalerArbbV
  3. Eingangsformel
Neunte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen im Maler- und Lackiererhandwerk (9. Malerarbeitsbedingungenverordnung)
  1. Gesetze
  2. 9. MalerArbbV
  3. § 2
Rechtsnormen des Tarifvertrags vom 9. Dezember 2016 zur Regelung eines Mindestlohnes für gewerbliche Arbeitnehmer im Maler- und Lackierhandwerk (TV Mindestlohn)
  1. Gesetze
  2. TVMindestlohn Maler 9
  3. Anhang 1
Rechtsnormen des Tarifvertrags vom 9. Dezember 2016 zur Regelung eines Mindestlohnes für gewerbliche Arbeitnehmer im Maler- und Lackierhandwerk (TV Mindestlohn)
  1. Gesetze
  2. TVMindestlohn Maler 9
  3. Anhang 2
Rechtsnormen des Tarifvertrags vom 9. Dezember 2016 zur Regelung eines Mindestlohnes für gewerbliche Arbeitnehmer im Maler- und Lackierhandwerk (TV Mindestlohn)
  1. Gesetze
  2. TVMindestlohn Maler 9
  3. § 4
Rechtsnormen des Tarifvertrags vom 9. Dezember 2016 zur Regelung eines Mindestlohnes für gewerbliche Arbeitnehmer im Maler- und Lackierhandwerk (TV Mindestlohn)
  1. Gesetze
  2. TVMindestlohn Maler 9
  3. § 2
Rechtsnormen des Tarifvertrags vom 9. Dezember 2016 zur Regelung eines Mindestlohnes für gewerbliche Arbeitnehmer im Maler- und Lackierhandwerk (TV Mindestlohn)
  1. Gesetze
  2. TVMindestlohn Maler 9
  3. § 1
Rechtsnormen des Tarifvertrags vom 9. Dezember 2016 zur Regelung eines Mindestlohnes für gewerbliche Arbeitnehmer im Maler- und Lackierhandwerk (TV Mindestlohn)
  1. Gesetze
  2. TVMindestlohn Maler 9
  3. § 3
Eine Betriebsvereinbarung über eine "Belastungsstatistik", die durch eine technische Überwachungseinrichtung iSd. § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG dauerhaft die Erfassung, Speicherung und Auswertung einzelner Arbeitsschritte und damit des wesentlichen Arbeitsverhaltens der Arbeitnehmer anhand quantitativer Kriterien während ihrer gesamten Arbeitszeit vorsieht, stellt einen schwerwiegenden Eingriff in deren Persönlichkeitsrecht dar. Ein solcher Eingriff ist nicht durch überwiegend schutzwürdige Belange...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 1 ABR 46/15
Ist ein Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren vor der Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde wegen des Todes einer Partei ausgesetzt worden, sind auf Antrag des Gegners die Rechtsnachfolger zur Aufnahme aufzufordern. Eine mündliche Verhandlung über die Aufnahme ist nicht erforderlich. Lehnen die Rechtsnachfolger die Aufnahme ab, ist durch Beschluss das Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren für von den Rechtsnachfolgern aufgenommen zu erklären.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 7 AZN 732/16 (A)