1. Die Rechtsbeschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 23. Januar 2017 - 9 Sa 1171/16 - wird zurückgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens zu tragen. 3. Der Streitwert wird auf 4.699,65 Euro festgesetzt.