1 | Passagierabfertigungsprozesse durchführen
(§ 4 Absatz 2 Nummer 1) |
- a)
-
Passagiere und Passagierinnen einchecken und Gate-Abfertigung durchführen, Buchungsdaten berücksichtigen und Einreisebestimmungen einhalten
- b)
-
rechtliche Regelungen, Richtlinien und Standards des Luftverkehrs sowie die Vorgaben der Fluggesellschaften einhalten und die Besonderheiten von Flugzeugtypen berücksichtigen
- c)
-
Vorgaben zur betrieblichen Sicherheit (Safety) und zur Abwehr äußerer Gefahren (Security) umsetzen
- d)
-
technische Einrichtungen im Zusammenhang mit dem Passagierservice nutzen
- e)
-
Passagiere und Passagierinnen beraten und betreuen und die Bedürfnisse besonderer Personengruppen sowie soziokulturelle Besonderheiten berücksichtigen
- f)
-
für Arbeitsprozesse in der Passagierabfertigung insbesondere die englische Sprache nutzen
| 4 | |
| |
- g)
-
den Abfertigungsprozess mit den Anforderungen des Qualitätsmanagements abgleichen und erforderliche Maßnahmen zur Prozessoptimierung ableiten
- h)
-
im Umgang mit den Passagieren und Passagierinnen die eigene Vorgehensweise reflektieren
| | 2 |
2 | Personalwirtschaftliche Prozesse unterstützen
(§ 4 Absatz 2 Nummer 2) |
- a)
-
den Personalbeschaffungsprozess unterstützen, insbesondere bei Stellenausschreibungen und Auswahlverfahren
- b)
-
Aufgaben der Personalverwaltung wahrnehmen
- c)
-
Personaleinsatzplanung unter Berücksichtigung betrieblicher Rahmenbedingungen unterstützen
- d)
-
rechtliche und betriebliche Regelungen einhalten
- e)
-
die Planung und Organisation von Personalentwicklungsmaßnahmen unterstützen
- f)
-
Personalstatistiken führen, auswerten und adressatengerecht aufbereiten
- g)
-
Arbeitsprozesse im Hinblick auf die Personaleinsatzplanung reflektieren und Verbesserungen vorschlagen
- h)
-
Regelungen zum Datenschutz und zur Datensicherheit bei der Bearbeitung von Mitarbeiterdaten anwenden
| 4 | |
3 | Marketingmaßnahmen durchführen
(§ 4 Absatz 2 Nummer 3) |
- a)
-
Marketingmaßnahmen, auch in englischer Sprache, vorbereiten, durchführen und nachbereiten
- b)
-
Kundengespräche vorbereiten, durchführen und nachbereiten
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| |
- c)
-
Kundenanforderungen analysieren und kundengerechte Lösungsvorschläge entwickeln
- d)
-
Entwicklung und Vertrieb von Produkten und Serviceleistungen unter Berücksichtigung unterschiedlicher Vertriebsformen und Einhaltung rechtlicher und betrieblicher Regelungen unterstützen
- e)
-
Werbeaktionen und Veranstaltungen auf Grundlage von Kunden- und Marktdaten planen, mit den Beteiligten abstimmen, organisieren und durchführen
- f)
-
digitale Medien für Marketingmaßnahmen nutzen
|
2 | |
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- g)
-
Sponsoring- und Kooperationsanfragen bearbeiten
- h)
-
Statistiken erstellen und auswerten
- i)
-
den Informationsaustausch zwischen den betrieblichen Geschäftsfeldern als Voraussetzung für ein erfolgreiches Marketing fördern und nutzen
- j)
-
Arbeitsprozesse unter Berücksichtigung der Anforderungen des Qualitätsmanagements dokumentieren und analysieren und Vorschläge zur Qualitätsverbesserung ableiten
- k)
-
Reklamationsgespräche situationsgerecht führen und die weitere Bearbeitung koordinieren
| | 2 |
4 | Flugzeugabfertigungsprozesse koordinieren
(§ 4 Absatz 2 Nummer 4) |
- a)
-
Unterlagen zur Flugvorbereitung zusammenstellen
- b)
-
Be- und Entladung von Gepäck und Fracht überwachen sowie kontrollieren, ob auf dem Vorfeld, insbesondere bei Betankung, Boarding und Reinigung, die Regeln eingehalten werden
- c)
-
manuelles Load- und Trimsheet erstellen, Informationen aus Ladeanweisung sowie Load- und Trimsheet entnehmen und übermitteln und erforderliche Maßnahmen einleiten
- d)
-
Abfertigungsvorgänge einleiten, überprüfen und koordinieren
- e)
-
rechtliche Regelungen, Richtlinien und Standards des Luftverkehrs sowie die Vorgaben der Fluggesellschaften einhalten
- f)
-
Vorgaben zur betrieblichen Sicherheit (Safety) und zur Abwehr äußerer Gefahren (Security) umsetzen
- g)
-
für Arbeitsprozesse auf dem Vorfeld insbesondere die englische Sprache nutzen
- h)
-
den Abfertigungsprozess mit den Anforderungen des Qualitätsmanagements abgleichen und erforderliche Maßnahmen zur Prozessoptimierung ableiten
| | 6 |
5 | Gepäckermittlung durchführen und Kunden betreuen
(§ 4 Absatz 2 Nummer 5) |
- a)
-
Kundengespräche, insbesondere Reklamationsgespräche, vor- und nachbereiten
- b)
-
Auskünfte zur Gepäckermittlung, auch in englischer Sprache, erteilen und Gepäckermittlung durchführen
- c)
-
über Flugunregelmäßigkeiten, ihre Ursachen sowie die jeweilige Vorgehensweise und Schadensregulierung informieren und Maßnahmen einleiten
- d)
-
technische Einrichtungen im Zusammenhang mit dem Gepäckservice nutzen
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- e)
-
bei der Beratung und Betreuung von Passagieren und Passagierinnen die Bedürfnisse besonderer Personengruppen sowie soziokulturelle Besonderheiten berücksichtigen
- f)
-
sichere und schnelle Routen für das Nachsenden von Gepäck planen und das Gepäck weiterleiten
- g)
-
im Umgang mit den Passagieren und Passagierinnen die eigene Vorgehensweise reflektieren
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6 | Dienstleistungen anbieten und verkaufen
(§ 4 Absatz 2 Nummer 6) |
- a)
-
Kunden über Dienstleistungen des Ausbildungsbetriebes, auch in englischer Sprache, beraten und Länder- und Gesundheitsbestimmungen beim Leistungsangebot berücksichtigen
- b)
-
Preise und Leistungen kundenorientiert, auch unter Berücksichtigung von Kundenbindungsprogrammen, vergleichen und anbieten
- c)
-
über Serviceeinrichtungen und Leistungen anderer Anbieter informieren
- d)
-
unter Anwendung eines Reservierungssystems Flugpreise ermitteln, Flugscheine verkaufen und umschreiben und Erstattungen vornehmen
- e)
-
Zusatzleistungen anbieten und verkaufen
- f)
-
erbrachte Dienstleistungen dokumentieren und mit Kunden unter Berücksichtigung der Zahlungsbedingungen abrechnen
- g)
-
Kundenkontakte herstellen und pflegen sowie die eigene Rolle als Dienstleister im Kundenkontakt reflektieren
| | 6 |
7 | Kaufmännische Steuerung und Kontrolle unterstützen
(§ 4 Absatz 2 Nummer 7) |
- a)
-
Geschäftsvorgänge bearbeiten und dabei rechtliche und betriebliche Regelungen einhalten
- b)
-
Vorgänge des Zahlungsverkehrs und des Mahnwesens bearbeiten
- c)
-
Belege unterscheiden, den jeweiligen Geschäftsvorgängen zuordnen und rechnerisch und sachlich prüfen
- d)
-
vorbereitende Arbeiten für die Buchführung durchführen
- e)
-
Bilanz- und Erfolgskennzahlen ermitteln und auswerten sowie Statistiken und Berichte erstellen
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